ARD und ZDF im Internet : Gegen die Presse
- -Aktualisiert am
Der Presse ziemlich ähnlich: Die Tagesschau-App. Bild: dpa
ARD und ZDF jubeln über die Rundfunkabstimmung in der Schweiz. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk scheint gestärkt. Hinter den Kulissen bereiten die Bundesländer dessen weitere Expansion vor.
In den vergangenen Tagen konnte man den Eindruck haben, dass nicht nur in der Schweiz über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgestimmt wird. Es schien auch in Deutschland um alles oder nichts zu gehen, um die Frage: Bleibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk, oder wird er abgeschafft? Dabei war das nicht einmal in der Schweiz die Frage. Es geht um das Wie, nicht um das Ob. Es geht um die Frage, wie viel der öffentlich-rechtliche Rundfunk kosten, was er leisten und wo er seine Grenzen finden soll.
Dazu gab es bei uns ein Stimmenkonzert auf den öffentlich-rechtlichen Kanälen in eigener Sache zu hören, das von abwägend-räsonierend reichte, wie beim Intendanten des Deutschlandradios, bis hin zu Schulterklopfen nach dem Motto „Wir sind so schön, wir sind so toll, wir retten die Demokratie“. Das ist aber nur das eine – das, was auf der Vorderbühne läuft. Im Hintergrund werden gerade Pflöcke eingerammt, die einer weiteren Expansion der öffentlich-rechtlichen Sender dienen und die die Presse ins Mark treffen.
Es geht um den sogenannten „Telemedienauftrag“ im Rundfunkstaatsvertrag. Er hält fest, was ARD, ZDF und Deutschlandradio im Internet dürfen und was nicht. Um der unabhängigen Presse, um den Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen, willen ist im Rundfunkstaatsvertrag bislang davon die Rede, dass die Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen nicht „presseähnlich“ sein dürfen. Will heißen: Sie dürfen nicht vornehmlich oder ganz aus Texten bestehen. Der bisherige Passus wird unterschiedlich ausgelegt und hat zu einem Rechtsstreit über die App der „Tagesschau“ geführt (an dem auf Seiten der Presse auch der Verlag dieser Zeitung beteiligt ist), den der Norddeutsche Rundfunk jetzt sogar bis zum Bundesverfassungsgericht trägt. So schwierig der Begriff „nicht presseähnlich“ ist, er gibt den Verlagen immerhin einen Rechtstitel, auf den sie sich berufen können.
Doch den gibt es – als letzten Nothaken – nun nicht mehr. Zumindest nicht in der Vorlage für den Paragraphen elf des zur Novellierung anstehenden Rundfunkstaatsvertrags, die gerade zwischen den Staatskanzleien der Länder zirkuliert. Dort ist von „nicht presseähnlich“ schlicht nicht mehr die Rede, sondern davon, dass die Internetangebote der Sender „im Schwerpunkt mittels Bewegtbild und Ton zu gestalten“ sind. „Auf eine bestimmte Sendung bezogene Telemedien und deren aktualisierende Anpassung“, heißt es, blieben davon unberührt. Diesen Text, der so verklausuliert wie möglich formuliert ist, sollen die Staatskanzleien im Umlaufverfahren abnicken, damit ihm die Ministerpräsidenten Mitte März zustimmen. Täten sie das, stellten sie den Öffentlich-Rechtlichen einen Blankoscheck aus. Sie könnten Texte in jedwedem Umfang ins Netz stellen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, sie könnten – wie sie es jetzt schon tun, zuletzt mit einem Portal zu Medienthemen beim Mitteldeutschen Rundfunk – mit dem Rundfunkbeitrag Presse im Internet machen, was es der Presse unmöglich macht, mit ihren Angeboten im Netz Geld zu verdienen.
Eine Mehrheit der Bundesländer scheint dem Plan zugeneigt zu sein, eine Minderheit ist dagegen, den Passus der „Presseähnlichkeit“ wegfallen zu lassen. Zuletzt hatte sich der Staatskanzleichef von Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, dahingehend geäußert, dass es nie gedacht gewesen sei, den Öffentlich-Rechtlichen Textberichterstattung in jedem Umfang zu ermöglichen. Zwischenzeitlich hatte es so ausgesehen, als würde sich der Konflikt zwischen Öffentlich-Rechtlichen und der Presse entschärfen. Der neue Text aus den Staatskanzleien spricht eine andere Sprache.