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Artikel „Doppelstandards ...“ : Korrektur

Der ursprünglich an dieser Stelle veröffentlichte Beitrag „Doppelstandards für den Frieden“ enthielt eine erhebliche Zahl sachlicher Fehler, für die wir um Entschuldigung bitten. Die Korrekturen.

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          Der ursprünglich an dieser Stelle veröffentlichte Beitrag „Doppelstandards für den Frieden“ (Feuilleton vom 4. Januar) enthielt eine erhebliche Zahl sachlicher Fehler. So stimmt es nicht, dass Israel nach dem Sechstagekrieg 1967 „bereit war, das in einem Verteidigungskrieg gegen die Palästinenser eroberte Westjordanland zu räumen“. Es gab Angebote wie die Zurückgabe der Golanhöhen und des Sinais, sofern Syrien und Ägypten Frieden mit Israel schließen würden, was die Arabische Liga ablehnte. Ein vollständiger Abzug aus dem Westjordanland war nicht Regierungslinie.

          Von einem „Verteidigungskrieg gegen die Palästinenser“ 1967 kann nicht die Rede sein, da die Palästinenser nicht Kriegspartei waren. Auch war es kein „Verteidigungskrieg“, sondern ein Überraschungsangriff, die Forschung spricht allenfalls von einem Präventivkrieg aufgrund aggressiver Schritte Ägyptens. Es ist inkorrekt, dass die palästinensische Führung bis heute an der Position festhalte: „keine Verhandlungen mit Israel, keine territorialen Kompromisse, das ganze Land gehört den Palästinensern“.

          Die Bereitschaft zum Kompromiss entlang der 1967er Linien ist spätestens seit 1988 offizielle Linie der PLO, belegt unter anderem durch die Oslo-Verträge der Neunzigerjahre. Die Europäische Union finanziert den Aufbau palästinensischer Institutionen nicht „mit mehr als einer Milliarde Euro im Jahr“. Die EU-Hilfe für die Palästinenser lag 2021 wie in den Vorjahren in der Größenordnung von 340 Millionen Euro. Es stimmt nicht, dass „privater arabischer Besitz“ von den „jüdischen Siedlungen unberührt“ bleibe. Die Enteignung und Besiedlung privaten palästinensischen Landes ist vielmehr Hauptkonfliktpunkt im Westjordanland.

          Der erwähnte „Paragraph 47 der UN-Charta“ enthält keine Bestimmung zur Besetzung fremden Territoriums. Es gab keine „drei Angriffskriege“ von Palästinensern gegen Israel, und an den Abraham-Abkommen haben sich nicht fünf arabische Staaten beteiligt, sondern vier. Der Gazastreifen ist nicht „seit 2007 frei“, sondern wird bis heute von Israel und Ägypten abgeriegelt. Die Studie, auf die der Artikel fußt, ist als Book-on-Demand von der Organisation Sallux veröffentlicht worden und heißt nicht „Two States for Two Peoples“, sondern „Two States for Two Peoples?“.

          Für die Fehler bitten wir um Entschuldigung.

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