Eine riskante Doppelstrategie
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In der Frage, ob nichtkatholische evangelische Christen in konfessionsverschiedener Ehe zur Kommunion zuzulassen sind, herrscht unter deutschen Bischöfen Uneinigkeit. Bild: dpa
Der Kommunionstreit der deutschen Bischöfe ist zu einer päpstlichen Angelegenheit geworden. Ob Franziskus in der Frage Klarheit schaffen wird, bleibt fraglich.
Reinhard Kardinal Marx steckt in Reisevorbereitungen. Er wird mit einigen Amtsbrüdern vom Papst empfangen werden. Es geht um den Kommunionstreit, der unter den deutschen Bischöfen ausgebrochen ist. Diese hatten jüngst mit Zweidrittelmehrheit beschlossen, nichtkatholische evangelische Christen in konfessionsverschiedener Ehe zur Kommunion zuzulassen, wenn sie darum bitten und den „Hunger“ nach der Eucharistie verspüren. „Im Einzelfall“ soll damit einer „Gefährdung der Ehe“ (Kardinal Marx) vorgebeugt werden. Mehrere Bischöfe, darunter sieben Diözesanbischöfe, lehnten den Beschluss ab, da er das Prinzip der Einheit von Eucharistie- und Kirchengemeinschaft zu untergraben drohe. Die sieben, die fast ein Drittel der Diözesanbischöfe bilden, bei denen das entscheidende Stimmrecht liegt, wandten sich daraufhin in einem Brief an den Vatikan und baten um Klärung.
Was ist der kirchenrechtliche Stand? Die Kirchen der Orthodoxie binden den Kommunionempfang an die volle kirchliche Gemeinschaft mit der Kirche, bei den Protestanten kann dagegen jeder gültig Getaufte das Abendmahl empfangen, vereinzelt wird nicht einmal die Taufe gefordert. Die katholische Kirche teilt die Position der Orthodoxen, kennt aber Ausnahmen. Das kanonische Recht (CIC can. 844 § 4) knüpft den Empfang der Sakramente eines nichtkatholischen Christen an Todesgefahr oder eine andere schwere Notlage. Zudem ist hier der mit dem Sakrament verbundene Glauben der Kirche zu bekennen. Für die Eucharistie kommt dieser im Hochgebet der Messe zum Ausdruck. Die meisten evangelischen Theologen werden zögern, zu diesem Gebet ja und amen zu sagen.
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