Preußische Planspiele
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Kein Gegenstand der Verhandlungen: Die preußische Krönigkrone Wlhelms II. von 1889 blieb immer im Privatbesitz der Hohenzollern. Gezeigt wird sie auf der Hohenzollernburg in Hechingen. Bild: dpa
Wenn die Verhandlungen des Bundes mit den Hohenzollern scheitern, muss auf dem Rechtsweg über deren Forderungen entschieden werden. Ein älteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt dabei, wohin die Reise geht.
Die Bundesregierung hat dem Land Brandenburg einen Brief geschrieben. Der Absender, Günter Winands, Ministerialdirektor und rechte Hand von Kulturstaatsministerin Monika Grütters, will wissen, ob das brandenburgische Finanzministerium das Entschädigungsverfahren gegen das Haus Hohenzollern fortsetzen wird, das im August vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wiederaufgenommen wurde.

Feuilletonkorrespondent in Berlin.
In diesem Fall, teilt Winands den Potsdamer Kollegen mit, sehe er sich veranlasst, „jedenfalls für den Bund die Gespräche zu beenden“, die er im Auftrag von Grütters seit fünf Jahren mit den Vertretern der Hohenzollernfamilie führt – und deren Ziel eine gütliche Einigung über den Verbleib der in staatlichen deutschen Schlössern und Museen befindlichen einstigen hohenzollerschen Besitztümer ist.
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