
Modellprojekt für Muezzine : Köln ruft Allah
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Die Kölner „Zentralmoschee“ der DITIB, der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V., wurde nach einem Entwurf von Paul Böhm, dem Sohn des Kirchenbaumeisters Gottfried Böhm, gebaut. Wie der Architekt entzweiten sich auch die politischen Unterstützer des Baus mit dem Bauherrn. Bild: dpa
Die Ankündigung der Stadt Köln, Muezzinrufe künftig zu erlauben, schreibt das Missverständnis fort, diese hörbaren Einladungen zum Gottesdienst seien verboten.
Fritz Schramma, Kölner Oberbürgermeister von 2000 bis 2009, glaubt, dass seine Nachfolgerin Henriette Reker der Stadt „ein Problem“ beschert hat, „das gar nicht notwendig gewesen wäre“. Ein „Modellprojekt“ soll Moscheegemeinden erlauben, durch den Muezzin zum Besuch des Freitagsgottesdienstes zu rufen. Ohne Not, beklagt Schramma, rolle man der DITIB den roten Teppich aus, dem vom türkischen Staat gelenkten Moscheeverband, der eine große Moschee in Ehrenfeld bauen durfte und bei der Einweihung durch den türkischen Präsidenten Erdogan 2018 die Stadtpolitiker brüskierte, die dem Bau ihren Segen gegeben hatten. Schramma hatte 2008 mit der DITIB eine Abmachung getroffen, in der diese zu Protokoll gab, dass sie die Gläubigen nicht mit dem Lautsprecher einladen werde.
Blickt man zurück auf das gescheiterte Unternehmen, die Integration der Muslime in die Stadtgesellschaft im Bündnis mit einer Außenstelle der türkischen Religionsbehörde zu organisieren, so ist auch die Bewertung möglich, dass Schramma mit seinem diplomatischen Ansatz das Problem erzeugte, dessen Lösung Frau Reker heute versucht. Der von der DITIB erklärte Verzicht auf ein alltägliches, nicht nur in der Türkei übliches Element des Gottesdienstes wurde durch die Vertragsform zum Zeichen des Wohlverhaltens – sodass Frau Rekers Einladung an die Moscheegemeinden, im Bedarfsfall eine Genehmigung des Gebetsrufs zu beantragen, als vorauseilendes Einknicken vor einem politischen Islam verurteilt werden kann. Die DITIB konnte den Verzicht aber nur im eigenen Namen erklären. Nur scheinbar sprach sie auch für andere Gemeinden, weil die Stadt sie unbedingt als repräsentatives Gegenüber behandeln wollte. So entstand das Missverständnis, Muezzinrufe seien in Köln verboten.
Auch die Mitteilung der Stadt, sie seien „künftig möglich“, beseitigt das Missverständnis nicht. Bei den von der Oberbürgermeisterin erlassenen Vorgaben handelt es sich lediglich um den Rahmen für Genehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, deren Maßstäbe das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 23. September 2020 ausbuchstabiert hat. Wichtig für Frau Rekers Befristung ihres „Modellprojekts“ auf zwei Jahre ist die Feststellung der Richter in Münster, dass es auf „eine Einbeziehung der Bewohner der betroffenen Stadtteile – gar in Form einer Bürgerbefragung – zur Klärung der allgemeinen Akzeptanz“ nicht ankomme. Die Freiheit zur lauten Gebetseinladung nicht als Grundrecht im Rahmen der für jedermann geltenden Gesetze zu behandeln, sondern als Geschenk einer vermeintlich modellhaft bunt gesinnten Stadt, ist falsche Toleranz.