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Kettenverträge an Unis : Die Mär vom Leistungsprinzip

  • -Aktualisiert am

Protest gegen die Befristungspolitik an der Humboldt Universität zu Berlin Bild: Kay Herschelmann

Die Bundesregierung bindet uns einen Bären auf: Die Kettenverträge an den Universitäten fördern nicht den Wettbewerb. Sie sind ein Produkt der Bequemlichkeit. Ein Gastbeitrag.

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          In der Debatte über massenhaft befristete Beschäftigungsverhältnisse an deutschen Hochschulen im Anschluss an die Twitter-Aktion #IchBinHanna stehen einander zwei Parteien gegenüber: Auf der einen Seite sind da die vielen Betroffenen, die die Unzumutbarkeit ihrer Arbeitsbedingungen beklagen, und ihre Sympathisanten. Die andere Seite besteht darauf, dass es ohne harten Wettbewerb und Personalfluktuation keine Spitzenforschung geben kann. Die Debatte scheint der typischen Dialektik der Vermittlung von Arbeitnehmerrechten einerseits und Leistungsprinzip andererseits zu folgen: „Seht unser Leid!“, rufen die einen. „Die Uni ist kein Ponyhof“ und „Es kann halt nicht jeder Kicker Fußballprofi werden“, antworten die anderen. Welcher der beiden Seiten man recht gibt, scheint sich dann einfach aus der üblichen Sortierung der politischen Lager zu ergeben.

          Strukturiert man die Debatte entlang dieses dialektischen Gegensatzes, so dürfte das mediale Interesse daran bald wieder ermüden. „Läuft mal wieder Herr gegen Knecht?“, werden sich die unbeteiligten Beobachter fragen. Schlimmer ist, dass damit die Ausgangsannahme akzeptiert wird, das System der befristeten Beschäftigung habe eine besondere Affinität zum Leistungsprinzip. Diese Prämisse wollen wir bestreiten. Das gegenwärtige System der Massenbefristung ist nicht nur nicht leistungsfördernd, es ist leistungs- und wettbewerbsfeindlich.

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