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Preußen vor Gericht : Kein Ausgleich mit den Hohenzollern

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Ein früheres Verhandlungsobjekt in den Ausgleichsgesprächen: Schloss Cecilienhof in Potsdam Bild: dpa

Das Haus Hohenzollern wollte seine Entschädigungs- und Rückgabeansprüche für enteignete Schlösser und Kunstschätze im Rahmen einer außergerichtlichen Lösung klären. Das haben Bund und Länder jetzt zurückgewiesen.

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          Die öffentliche Hand wird keine Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich mit der Familie Hohenzollern führen. Das ist das Er­geb­nis von Gesprächen, die das brandenburgische Finanzministerium mit Kulturstaatsministerin Roth, der brandenburgischen Kulturministerin Schüle und den Berliner Senatoren für Kultur und Finanzen geführt hat. Da­mit steht das seit 2018 ruhende Verfahren vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht, in dem die Ho­hen­zol­lern eine Entschädigung von 1,4 Millionen Euro für unter sowjetischer Besatzung enteignete Im­mo­bi­lien durchsetzen wollen, vor der Wiederaufnahme.

          Das brandenburgische Finanzministerium hatte die Forderung im Jahr 2014 unter Verweis auf das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 zurückgewiesen, das Antragsteller von Entschädigungen ausschließt, deren Vorfahren erheblichen Vorschub beim Aufstieg des Nationalsozialismus geleistet haben. Zwei vom damaligen Finanzminister Christian Görke (Die Linke) in Auftrag gegebene Gutachten der Historiker Stephan Malinowski und Peter Brandt hatten dem einstigen hohenzollerschen Hausvorstand Wilhelm von Preußen (1882 bis 1951) eine solche Vorschubleistung attestiert. Eine au­ßer­gericht­liche Lösung, wie sie die Fa­milie anstrebt, hätte auch Dauerleihgaben der Hohenzollern sowie tausende nach dem Krieg von den sowjetischen Besatzern enteignete Kunstgegenstände einbezogen, die sich heute im Besitz der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Deutschen Historischen Museums befinden.

          Der Parlamentarier Erhard Grundl, der für die Grünen im Kulturausschuss des Bundestages sitzt, erklärte in einer Pressemitteilung, nun müsse „nicht mehr das Hinterzimmer“, sondern ein Gericht entscheiden. Dabei gehe es vor allem „um eine Frage nach historischer Schuld“. Diese Frage sei in den vertraulichen Verhandlungen unter Leitung der vormaligen Kulturstaatsministerin Monika Grütters „augenscheinlich ignoriert“ worden. Das Bekanntwerden einzelner Positionen der Hohenzollern-Familie in diesen Gesprächen, etwa der Forderung nach einem Nutzungsrecht in Schloss Cecilienhof oder anderen Potsdamer Schlössern, hatte im Sommer 2019 eine öffentliche Debatte ausgelöst.

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