Die Krise der Repräsentation
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Das Stadtschloss in Potsdam, Sitz des Brandenburger Landtages Bild: dpa
In Brandenburg müssen Parteien demnächst ihre Listenplätze bei Landtagswahlen geschlechtergerecht vergeben. Der Jurist Christoph Möllers fragt in einem Gastbeitrag: Ist das wirklich verfassungswidrig? So klar ist die Lage nicht.
Fast alle kritischen Äußerungen über das neue Brandenburgische Paritégesetz berufen sich auf das Grundgesetz. „Grob“ oder „offensichtlich“ verfassungswidrig sei die neue Regelung, die Parteien im Land dazu verpflichtet, ihre Listen zur Landtagswahl hälftig mit Frauen und Männern zu besetzen, ja sie verstoße sogar gegen die Ewigkeitsgarantie.
Der Fall ist somit nicht nur schnell gelöst, sondern sogar für immer. Doch einmal abgesehen von der Frage, ob sich das Verdikt der Verfassungswidrigkeit sinnvoll steigern oder qualifizieren lässt, zeigt ein Blick in die Diskussion jedenfalls, dass sich die Kritik eher über das Ergebnis als über die Begründung einig wird. So klar scheint die Lage nicht zu sein.
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