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Internetregulierung : Volker Beck: Netzanschluss ist Menschenrecht

  • -Aktualisiert am
Plädiert für ein offenes Netz: der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck (links)

Plädiert für ein offenes Netz: der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck (links) Bild: dapd

Unionspolitiker bekennen sich zaghaft zum Internet. Wieso hat man trotzdem den Eindruck, sie würden es am liebsten sperren? Ein Plädoyer für ein freies Netz.

          6 Min.

          Wer Twitter liest, weiß nicht zwingend mehr, aber vieles früher. Der politische Schlagabtausch wird durch Tweets schneller und kompakter. Politiker lernen plötzlich, sich in 140 Zeichen kurz zu fassen. Selbstverständlich hat auch Twitter seine Grenzen. Differenzierte Debatten leiden zuweilen unter Oberflächlichkeit und populistischer Vereinfachung.

          Manche Archäologen werden in 2000 Jahren an dem Wust von Belanglosigkeit verzweifeln, andere sich vielleicht aber auch freuen, dass so massenhaft nichtoffizielle Quellen zur Mentalitätsgeschichte überliefert sind. Die Top-down-Kommunikation hat ausgedient. Man muss sich auf den Dialog einlassen: Für Menschen, die am öffentlichen Leben und seinen Debatten teilhaben, führt heute kein Weg an sozialen Netzwerken vorbei. Die Frage ist nicht mehr, ob, sondern nur noch, wie.

          Der Staat und die Konservativen

          Eigentlich muss man den Menschen nur einen Internetanschluss geben. Von da an gehen sie ihren Weg im World Wide Web allein. Die Einzigen, so entsteht leicht der Eindruck, die keine Ahnung davon haben, wie das Internet funktioniert, was dort passiert und wie man Gefahren und Probleme zu bewältigen hat, sind der Staat und die Konservativen. Manchmal könnte man geradezu meinen, Bundestagskollegen von der Union wie Hans-Peter Uhl und Siegfried Kauder würden das Internet am liebsten noch einmal fürs Archiv ausdrucken und dann abschalten.

          Ein twitternder Altmaier (Bild) macht noch keinen netzpolitischen Frühling bei den Konservativen
          Ein twitternder Altmaier (Bild) macht noch keinen netzpolitischen Frühling bei den Konservativen : Bild: REUTERS

          Wie bereits mein Twitterkollege @PeterAltmaier an dieser Stelle schrieb, vollziehen sich im Netz erstmals die politische Freiheit und Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger in Permanenz. Wie der Pirat Pavel Mayer daraufhin anmerkte, macht ein twitternder Altmaier noch keinen netzpolitischen Frühling bei den Konservativen. Trotzdem würde ich Peter Altmaier für diese Erkenntnis bei Twitter „faven“ (von favourite) oder bei Facebook „liken“, denkt er doch deutlich weiter als seine internetphoben Kollegen.

          Es gibt ein Computer-Grundrecht

          Aber was heißt das: Freiheit und Gleichheit, wenn wir Sicherheitsbedürfnisse und den Schutz von Opfern von Straftaten im gleichen Maße berücksichtigen müssen? 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht im Streit um das Ausspähen von Computern durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz ein „Computer-Grundrecht“ eingeführt. Zwar lässt Karlsruhe damit das Ausspähen von Computern zum Schutz vor gravierenden Gefahren grundsätzlich zu. Allerdings müssen die Fahnder hohe Hürden nehmen, die man mit dem Staatstrojaner umrannte, ohne überhaupt zum Sprung anzusetzen.

          Dieses neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gilt zwar nicht schrankenlos, aber für Grundrechtseingriffe muss eine konkrete Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates vorliegen. Ein Richter muss zudem die Durchsuchung anordnen. Und intime Daten müssen geschützt bleiben oder bei der Auswertung sofort gelöscht werden. Doch das Bundesverfassungsgericht hat als Respektsinstanz bei den Unionshardlinern offenbar ausgedient.

          Effizienter Wächter

          Dabei müsste sich ja gerade auch die Law-and-OrderTruppe an Entscheidungen des höchsten Gerichts halten. Hans-Peter Uhl, der bayerische Innenminister Joachim Herrmann und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich müssten daher zu einer Überwachungssoftware, die nicht im eng gesteckten Rahmen des Bundesverfassungsgerichts arbeitet, entschieden nein sagen. Stattdessen wurde aber klarer Rechtsbruch von jenen begangen, die eigentlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen sollen.

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