Vier Gutachter, ein Kronprinz und die nationale Diktatur
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Wilhelm von Preußen (rechts) mit Hermann Göring im Februar 1933 Bild: akg-images
Hitler zur Wahl empfehlen, um ihn zu verhindern? Bei dem Versuch, den Kronprinz der Hohenzollern von dem Vorwurf freizusprechen, den Nationalsozialisten „erheblichen Vorschub“ geleistet zu haben, versteigt sich ein Gutachten in kühne Thesen. Ein Gastbeitrag.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Besitztümer des preußischen Adels im Machtbereich der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet. Im Jahre 1990, nach der Wiedervereinigung, kam daher die Frage auf, ob die Bundesrepublik mit den Enteignungen durch die Sowjetunion ebenso verfahren sollte wie mit den Enteignungen von Privatbesitz durch die DDR-Regierung seit 1949 – nämlich mit der Rückgabe an die ursprünglichen Eigentümer. Im Einigungsvertrag von 1990 wurden die Enteignungen durch die sowjetische Besatzungsmacht jedoch als rechtsgültig anerkannt; allerdings wurden den Erben Entschädigungen in Aussicht gestellt. 1994 wurde eine solche Entschädigung im Ausgleichleistungsgesetz an die Voraussetzung gebunden, dass die Antragsteller nicht „dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System erheblichen Vorschub geleistet“ hätten.
Dieser Passus wurde zum Kernpunkt einer langen politischen und juristischen Auseinandersetzung, als auch das „Haus“ Hohenzollern vor einigen Jahren die Rückgabe zahlreicher einstiger Besitztümer, darunter mehrere Schlösser, von der Bundesrepublik beziehungsweise den betroffenen Bundesländern verlangte. Es ging dabei um die Frage, ob die Angehörigen der Familie Hohenzollern, vor allem die Söhne des einstigen Kaisers Wilhelm II. und im Besonderen der einstmalige „Kronprinz“ Wilhelm, in den Jahren vor und nach 1933 den Nationalsozialisten erheblichen Vorschub geleistet hätten.
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