Denken am Wochenende verboten
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Eine gute Idee hält sich nicht an feste Arbeitszeiten, doch im Bundesarbeitsministerium herrscht der Geist der Stechuhr. Bild: INTERFOTO
Forschen mit der Stechuhr: Die geplante Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit gefährdet den Wissenschaftsstandort Deutschland. Ein Gastbeitrag.
Der Wissenschaft in Deutschland droht ein Ende, wie es für eine klassische Tragikomödie hätte ersonnen werden können. Den Stoff für ihren ersten Akt liefert der Erlass der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union im Jahr 2003. Die Richtlinie regelt Höchstarbeits- und Ruhezeiten, sieht aber weitreichende Abweichungsmöglichkeiten nicht nur für leitende Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitsverhältnisse vor, „wenn die Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen und/oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann“. In einer Mitteilung bezieht die EU-Kommission die Regelung gerade auch auf die Wissenschaft: „Auch könnte die Ausnahmeregelung beispielsweise für bestimme Experten [. . .] oder Wissenschaftler gelten, die ihre Arbeitszeit weitgehend selbst festlegen.“
Im zweiten Akt betritt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bühne. Ihm wurde durch ein spanisches Gericht die Frage vorgelegt, ob die Mitgliedstaaten aufgrund der Arbeitszeitrichtlinie die Arbeitgeber verpflichten müssen, für „gewöhnliche Angestellte“ eine Arbeitszeiterfassung bereitzustellen. Das bejahte der EuGH, auch wenn die Richtlinie eine solche Pflicht nicht ausdrücklich vorsieht.
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