Genitalverstümmelung :
Keine Anzeige, keine Ermittlung, kein Urteil

Von Dirk Wüstenberg
Lesezeit: 5 Min.
Mitglieder von „Terre des Femmes” machten im August in Berlin auf die Folgen der weiblichen Genitalverstümmelung aufmerksam
Keine deutsche Strafvorschrift verbietet ausdrücklich das Abschneiden äußerer Geschlechtsorgane. Dem Kampf gegen das Unrecht der Genitalverstümmelung mangelt es an Konsequenz.

Gute Eltern schenken ihren Kindern Aufmerksamkeit, Wertschätzung und Fürsorge. Körperverletzungen aus sozialen oder religiösen Gründen sollten ein Tabu sein. Für Tätowierungen, Piercings, Schönheitsoperationen oder Abschneidungen im Genitalbereich oder andernorts können sich Kinder, sobald sie volljährig geworden sind, selbst entscheiden. Gleichwohl drücken einige Eltern ihren Kindern ihre eigenen Vorstellungen von „Das ist schön!“ oder „Das gehört sich so!“ auf.

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