Freispruch oder Klage
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Die Burg Hohenzollern bei Bisingen (Baden-Württemberg) Bild: dpa
Eigentlich ganz einfach: Der Kulturausschuss in Potsdam berät über die Hohenzollern-Ansprüche. Doch während die einen zum Verhandlungsstand vom Dezember 2018 zurückkehren wollen, haben andere genug vom Reden.
Eine Ersatzhandlung, stellt das Online-Lexikon fest, ist „eine Handlung, die an die Stelle der ursprünglich angestrebten tritt“. Die angestrebte Handlung in den Gesprächen des Bundes mit der Hohenzollern-Familie wäre eine Klärung der Besitzrechte an mehreren tausend historischen Objekten, welche die Hohenzollern als ihr Eigentum beanspruchen. Dazu müsste man verhandeln. Aber von Verhandlungen ist im Augenblick nichts zu sehen. Im Dezember 2018 hat der Bund ein Angebot vorgelegt, im Frühjahr 2019 haben die Hohenzollern ihre Gegenforderungen eingereicht.

Feuilletonkorrespondent in Berlin.
Im Juli einigte man sich dann darauf, dass man sich nicht einig war. Seither ruhen die Gespräche. Stattdessen gibt es Anhörungen. Die erste fand vor einem Jahr im Kulturausschuss des Bundestages statt. Die zweite ereignete sich gestern virtuell im Kulturausschuss des brandenburgischen Landtags. Bei der ersten kamen vier historische auf zwei juristische Experten. Bei der zweiten war das Verhältnis ausgeglichen. Der Streit, scheint es, verrechtlich sich.
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