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Meinungsfreiheit in Frankreich : Ein Grundrecht und vierhundert Gesetze

Als antisemitisch verrufen: Der Komiker Dieudonné M’bala M’bala Bild: AFP

An diesem Mittwoch muss der Komiker Dieudonné wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ vor Gericht. Seit den Pariser Attentaten ahndet die französische Justiz diese Delikte streng. Auf welcher Rechtsgrundlage?

          6 Min.

          Frankreich ist nicht antisemitisch. Der harte Kern der extremen Rechten ist es sehr stark, ein Teil der Ultralinken, die Islamisten und ein Teil der Jugendlichen in den Banlieues sind es“ – diese Einschätzung formulierte Arno Klarsfeld vor einem Jahr im Fernsehen. Gestern musste er sich deswegen vor Gericht rechtfertigen. Noch steht nicht fest, ob es zu einer Anklage kommen wird.

          Jürg Altwegg
          Freier Autor im Feuilleton.

          Der Sohn von Serge, dem Nazi-Jäger, und von Beate Klarsfeld, die mit ihrer Ohrfeige für Kanzler Kiesinger berühmt wurde, hat sich als Anwalt von jüdischen Opfern einen Namen gemacht. Arno Klarsfeld ist eine emblematische Figur des französischen Judentums. Angestrengt hat das Verfahren gegen ihn der Staatsanwalt. Der Vorwurf: Klarsfelds Worte seien eine „Ehrverletzung“ der Jugendlichen in den Banlieues. Die Einschätzung der Lage ist indes kaum bestreitbar – nach den Reaktionen auf die Attentate erst recht nicht.

          Die Anklage bekräftigt den Eindruck, dass die französische Justiz unter dem Druck der Politik und der Aktualität steht. Seit den Attentaten schwappt eine Welle schneller Prozesse wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ über das Land. Nicht nur von der islamischen Öffentlichkeit werden diese Verfahren mit exemplarisch hohen Strafen als Verteidigung von „Charlie Hebdo“ empfunden – während für den als antisemitisch verrufenen Komiker Dieudonné, der vor kurzem vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen wurde und sich an diesem Mittwoch wegen „Verherrlichung des Terrorismus“ vor Gericht verantworten muss, nicht die gleiche Meinungsfreiheit gelte. Darf man den Propheten und seine Gläubigen ungestraft beleidigen, während jede Kritik an Israel und den Juden mit der „Antisemitismus-Keule“ geahndet wird? Diese Frage ist in Frankreich tausendfach zu hören. Das Verfahren gegen Arno Klarsfeld wirkt daher wie eine Alibi-Übung mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Justiz zu demonstrieren.

          „Märtyrer der Meinungsfreiheit“

          Die Gesetzgebung zur „Volksverhetzung“ und zur „Verherrlichung von Terrorismus“ ist für den einfachen Staatsbürger indes nur schwer zu überschauen. Seit dreißig Jahren lastet auf der französischen Justiz der Fluch der Vergangenheit, deren Aufarbeitung umstrittene Paragraphen hervorgebracht hat. So wurde beispielsweise im Juli 1990 der Artikel 24, der seit 1881 die Meinungs- und Pressefreiheit regelt, mit einer nach einem kommunistischen Abgeordneten benannten „Loi Gayssot“ ergänzt. Das Gesetz sollte helfen, „rassistische, antisemitische oder fremdenfeindliche Akte“ strenger bestrafen zu können. Dabei führte die „Loi Gayssot“ im Geiste der Vichy-Aufarbeitung ein neues Delikt ein: das Leugnen von Genoziden und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch ohne die „Loi Gayssot“ war es zuvor möglich gewesen, notorische Auschwitz-Lügner wie Paul Rassinier und Robert Faurisson, dessen Meinungsfreiheit Noam Chomsky verteidigt hatte, ins Gefängnis zu bringen. Historiker und Juristen haben die „Loi Gayssot“ deswegen von Beginn an kritisiert. Das Unbehagen an ihr ist über die Jahre immer größer geworden.

          Das Gesetz beflügelte etwa das Bestreben der Armenier, die von den Türken begangenen Massaker als Genozid anerkennen zu lassen, was das französische Parlament 2001 tat. Auch der Sklavenhandel wurde von einer Mehrheit der Abgeordneten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft, jeweils mit entsprechenden Direktiven an die Autoren von Schulbüchern. Nach einem Regierungswechsel wollte die Rechte jedoch auch den „positiven Seiten“ des Kolonialismus mehr Aufmerksamkeit schenken. Bei jedem Historikertag wurde das „Erinnerungs-Gesetz“ fortan kritisiert: Es beeinträchtige die Unabhängigkeit der Forschung und erwecke den Eindruck einer „offiziellen Wahrheit“. Ein selbsternannter Historiker, der über die Ausmerzung des Dorfes Oradour 1944 wirre, verbotene Bücher schreibt, sitzt im Knast. Le Pen nutzte das Gesetz immer wieder, um sich mit Provokationen als „Märtyrer der Meinungsfreiheit“ zu profilieren.

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