Am Rande des Systeminfarkts
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Warten auf die nächsten Schritte: Flüchtlinge in der Registrierungsstelle in Berlin Bild: dpa
Der Staat sollte kontrollieren, wer ins Land kommt und bleiben darf. Seit Jahrzehnten aber gibt es dabei Schwierigkeiten. Und die Voraussetzungen für die Bewältigung der immer neuen Herausforderungen sind schlecht.
Der Streit um die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen „Ankerzentren“ und Missstände beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) haben einen gemeinsamen Kern: die Schwierigkeiten, den staatlichen Anspruch durchzusetzen, die Migration zu kontrollieren. Sie kennzeichnen die Politik der Migrationssteuerung seit langem. Dabei heißt es in Paragraph 1 Satz 1 des 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetzes unmissverständlich: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzuges von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“
Seitdem hätten die Bundesländer Ausreiseeinrichtungen für ausreisepflichtige Ausländer schaffen können. Doch nur vier Länder machten von dieser Möglichkeit Gebrauch und schlossen die meisten inzwischen wieder. Ob es den geplanten „Ankerzentren“ besser ergeht, ist zweifelhaft. Sie sollen das gesamte Asylverfahren durchführen und nur diejenigen Bewerber auf Kommunen verteilen, die eine Bleibeperspektive haben. Der politische Wille, das durchzusetzen, fehlt offenkundig.
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