Europas Zukunft : Prinzipien statt Pragmatismus
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Betreffs Feder-Schnabel-Horn-Zusatzprotokoll zum Fell-Integrationsstatut: Grandvilles Verfassungsjuristen Bild: Mary Evans
Dieter Grimm, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht und Rechtswissenschaftler, widerspricht Wolfgang Schäuble: Wenn Europa ein eigenständiger Staat wird, dann darf dies nicht rein pragmatisch entschieden werden.
In der gegenwärtigen Schuldenkrise macht sich die Unklarheit über die Kernfragen der europäischen Integration besonders nachteilig bemerkbar. Die Europäische Union ist über eine Wirtschaftsgemeinschaft längst hinausgewachsen. Aber auf die Frage nach dem Ziel der Entwicklung fehlt es an einer Antwort. Sollen am Ende des Integrationsprozesses die Vereinigten Staaten von Europa stehen oder soll es bei einer Zweckgemeinschaft der Mitgliedstaaten für Angelegenheiten bleiben, die sich gemeinsam besser lösen lassen als getrennt? Ungeklärt ist ferner die Zugehörigkeit zu Europa, also die Frage nach Inklusion und Exklusion, und ungeklärt ist ebenfalls das Verhältnis von Einheit und Vielfalt sowie von Marktwirtschaft und Sozialstaatlichkeit.
Die Verträge schweigen zu diesen Fragen und begnügen sich mit der dynamischen Formel von der „immer engeren Union der Völker Europas“. Wie eng sie am Ende sein soll, muss irgendwann politisch entschieden werden. Aber die Politik scheut die Finalitätsdiskussion und reagiert auf Forderungen nach prinzipieller Klärung mit der Vertröstung, diese Fragen würden erörtert, wenn sie zur Entscheidung anstünden. Der Verweis auf die Zukunft hindert die Politik allerdings nicht daran, unter Ausblendung der Zielfrage heute Entscheidungen zu fällen, die morgen Folgezwänge entfalten und die Antwort auf die Finalitätsfrage präjudizieren. Treten die Folgezwänge zutage, ist es für eine Diskussion über ihre Wünschbarkeit gewöhnlich zu spät.
Ob es ihnen bewusst war oder nicht
Die derzeitige Krise liefert dafür das beste Beispiel. Als vor zwanzig Jahren mit dem Vertrag von Maastricht die Europäische Währungsunion begründet wurde, gab es hinlängliche Warnungen, dass eine Währungsunion von Staaten höchst ungleicher Wirtschaftskraft die Bereitschaft zur Vergemeinschaftung der Finanz- und Wirtschaftspolitik oder zur Haftung der Stärkeren für die Schulden der Schwächeren voraussetze. Die Diskussion, ob diese Bereitschaft in den Mitgliedstaaten bestand, wurde seinerzeit gemieden. Heute gibt man den Warnern recht, aber die Diskussion über die Bereitschaft lässt sich nicht mehr nachholen. Das Versäumnis von 1992 begründet den Handlungszwang von heute, jedenfalls wenn man meint, dass es bei der Integration keinen Schritt zurück geben darf.
Die Aussichten auf Änderung sind gleichwohl gering, weil die Vermeidung der Finalitätsdiskussion eine Erfolgsbedingung für die Fortschritte der Integration war. Wären die Folgewirkungen anstehender Entscheidungen im Licht der Zielfrage offen diskutiert worden, hätte der demokratische Prozess in den Mitgliedstaaten womöglich zu ihrer Ablehnung geführt. Die Integration wäre hinter dem inzwischen erreichten Stand zurückgeblieben. Wer allerdings glaubte, der mit Prinzipienscheu erkaufte Fortschritt sei kostenlos zu haben, verfiele einem Irrtum. Die EU zahlt den Preis in Form ihres Legitimationsdefizits. Dem Integrationsfortschritt fehlt der gesellschaftliche Rückhalt. Die Mitgliedstaaten zahlen den Preis in Form des Misstrauens ihrer Bürger, die sich immer neuen Anforderungen ausgesetzt sehen, über deren Notwendigkeit sie im Unklaren gelassen wurden.