Eine Grundgesetzänderung für eine Ausdehnung des Ehezugangs ist nicht nötig
„Ehe für alle“ und Grundgesetz
Der Volksmund weist den Weg
Von Patrick Bahners
Ohne Grundgesetzänderung keine Öffnung der Ehe, heißt es. Aber das Bundesverfassungsgericht hat schon 1993 die Möglichkeit ins Auge gefasst, dass eine Definition des einfachen Gesetzgebers genügt.
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