Ein Fötus in seiner Fruchtblase im Alter von etwa zehn Wochen, wenn der Bluttest eingesetzt werden kann. Bild: Science Photo Library
Von wegen Selektion
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Diskriminiert ein Bluttest Embryonen mit Trisomie 21? In der Debatte um die nicht-invasive Pränataldiagnostik florieren irrige Argumente und ein diskreditierender Kampfbegriff. Es wird Zeit, einiges klarzustellen. Ein Gastbeitrag.
Über die Aufnahme eines neuen medizinischen Verfahrens in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Gremium im System der Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens. Nach den Maßgaben, die ihm das Sozialgesetzbuch V dafür vorschreibt, wäre die „nicht-invasive Pränataldiagnostik“ (NIPD), so sagt es die Mehrheit der Experten, in den Katalog aufzunehmen. Dieses sachliche Ergebnis mit dem normativen Einwand zu korrigieren, es widerspreche Prinzipien der Ethik oder der Verfassung, ist der Gemeinsame Bundesausschuss nicht befugt.
Deshalb war es richtig, dass der Bundestag das Thema an sich gezogen hat. Klinische und sozialrechtliche Erwägungen boten dabei wenig Anlass zum Streit. Anders dagegen die Prinzipienfragen: Sie rücken die NIPD, sagen deren Gegner, ins Zwielicht einer Kollision mit Grundnormen der Rechtsordnung. Ein simpler Bluttest für Schwangere, der neben anderem das Risiko einer Trisomie 21, eines „Down-Syndroms“ des Ungeborenen, mit hoher Präzision klären kann und bei positivem Befund in neun von zehn Fällen zum Abbruch der Schwangerschaft führt, sei eine offene Diskriminierung von Menschen mit Down-Syndrom. Er ziele auf deren pränatale Selektion und projiziere eine verheerende Botschaft an den Horizont der gesellschaftlichen Wahrnehmung behinderter Menschen.
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