https://www.faz.net/-gqz-7o5ps

Die Krim und das Völkerrecht : Kühle Ironie der Geschichte

  • -Aktualisiert am

Beitrittsjubel auf der Krim: War Russlands Vorgehen ein Völkerrechts- oder Verfassungsbruch? Bild: dpa

Russland hat völkerrechtliche Ansprüche der Ukraine verletzt. Aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Wer am lautesten nach Sanktionen schreit, lenkt nur ab von der eigenen Blamage.

          8 Min.

          Hat Russland die Krim annektiert? Nein. Waren das Referendum auf der Krim und deren Abspaltung von der Ukraine völkerrechtswidrig? Nein. Waren sie also rechtens? Nein; sie verstießen gegen die ukrainische Verfassung (aber das ist keine Frage des Völkerrechts). Hätte aber Russland wegen dieser Verfassungswidrigkeit den Beitritt der Krim nicht ablehnen müssen? Nein; die ukrainische Verfassung bindet Russland nicht. War dessen Handeln also völkerrechtsgemäß? Nein; jedenfalls seine militärische Präsenz auf der Krim außerhalb seiner Pachtgebiete dort war völkerrechtswidrig. Folgt daraus nicht, dass die von dieser Militärpräsenz erst möglich gemachte Abspaltung der Krim null und nichtig war und somit deren nachfolgender Beitritt zu Russland doch nichts anderes als eine maskierte Annexion? Nein.

          Die offiziellen Bekundungen westlicher Regierungen lauten anders. Glaubt man ihnen, dann hat Russland auf der Krim völkerrechtlich das Gleiche getan wie Saddam Hussein 1991 in Kuweit: fremdes Staatsgebiet militärisch konfisziert und dem eigenen zugeschlagen. Die Annexion damals, man erinnert sich, hat ihrem Urheber einen massiven Militärschlag zugezogen. Wäre ein solcher Schlag, von seiner politischen Unmöglichkeit abgesehen, heute auch gegen Russland gerechtfertigt? Gewiss nicht. Aber das ist nicht der einzige Grund, den regierungsamtlichen Vokativen von Berlin bis Washington zu misstrauen.

          Sezession, Referendum, Beitritt ist etwas anderes als Annexion

          „Annexion“ heißt im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat. Annexionen verletzen das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der rechtlichen Weltordnung. Regelmäßig geschehen sie im Modus eines „bewaffneten Angriffs“, der schwersten Form zwischenstaatlicher Rechtsverletzungen. Dann lösen sie nach Artikel 51 der UN-Charta Befugnisse zur militärischen Notwehr des Angegriffenen und zur Nothilfe seitens dritter Staaten aus - Erlaubnisse zum Krieg auch ohne Billigung durch den Weltsicherheitsrat. Schon diese Überlegung sollte den freihändigen Umgang mit dem Prädikat „Annexion“ ein wenig disziplinieren. Freilich bietet dessen abstrakte Definition auch allerlei irreführenden Deutungen Raum. Aus einer von ihnen scheint sich das völkerrechtliche Stigma ableiten zu lassen, das der Westen derzeit dem russischen Vorgehen aufdrückt und an dem er die eigene Empörung beglaubigt.

          Aber das ist Propaganda. Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession, die Erklärung der staatlichen Unabhängigkeit, bestätigt von einem Referendum, das die Abspaltung von der Ukraine billigte. Ihm folgte der Antrag auf Beitritt zur Russischen Föderation, den Moskau annahm. Sezession, Referendum und Beitritt schließen eine Annexion aus, und zwar selbst dann, wenn alle drei völkerrechtswidrig gewesen sein sollten. Der Unterschied zur Annexion, den sie markieren, ist ungefähr der zwischen Wegnehmen und Annehmen. Auch wenn ein Geber, hier die De-facto-Regierung der Krim, rechtswidrig handelt, macht er den Annehmenden nicht zum Wegnehmer. Man mag ja die ganze Transaktion aus Rechtsgründen für nichtig halten. Das macht sie dennoch nicht zur Annexion, zur räuberischen Landnahme mittels Gewalt, einem völkerrechtlichen Titel zum Krieg.

          Weitere Themen

          Die Rückkehr des Theaters Video-Seite öffnen

          Spielplanänderung – Staffel 2 : Die Rückkehr des Theaters

          Der Titel unserer F.A.Z. Video-Theaterserie war für die Bühnenhäuser des Landes in der Corona-Pandemie bitterstes Programm: „Spielplanänderung“. Bis zu unserem Dreh im Mai 2021 waren die Theater noch immer geschlossen. Welchen Stellenwert Theater in unserer Gesellschaft hat, wollen wir mit einer zweiten, finalen Staffel unserer Videoserie erkunden.

          Topmeldungen

          Wegen seines Umgangs mit dem Missbrauchsskandal in der Kritik: Rainer Maria Kardinal Woelki

          Erzbistum Köln : Gibt es noch eine Zukunft mit Woelki?

          In Köln ist das Vertrauensverhältnis zwischen Erzbistum und Erzbischof zerrüttet. Ein externer Moderator muss einspringen. Nicht wenige hoffen, dass ein Spruch aus Rom die Angelegenheit schon vorher erledigt.
          Brachte Dänemark mit einem Distanzschuss in die Spur: Mikkel Damsgaard

          Spektakel gegen Russland : Furioses Dänemark erreicht EM-Achtelfinale

          Schon wenige Augenblicke vor dem Schlusspfiff liegen sich im Stadion fast alle in den Armen: Nach dem dramatischen EM-Auftakt um Christian Eriksen gelingt Dänemark am letzten Gruppenspieltag eine ganz große Leistung.
          Im Wahlkampf: Der Kanzlerkandidat der Union und CDU-Vorsitzende Armin Laschet

          Wahlprogramm der Union : Adenauer reicht nicht mehr

          Vielleicht wäre es Armin Laschet am liebsten gewesen, einfach Wahlkampfplakate mit den Worten „Keine Experimente!“ zu bedrucken – und abzuwarten, wie sich die Konkurrenz um Kopf und Kragen redet. Tatsächlich muss er mehr tun.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Abonnieren Sie unsere FAZ.NET-Newsletter und wir liefern die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.