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Gesetz gegen Internethetze : Maas wird durchgesetzt

  • -Aktualisiert am

Ein Erfolg bei seinem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ lag ihm sehr am Herzen: Heiko Maas Bild: EPA

Auf den letzten Metern will die große Koalition das Netzwerkgesetz von Heiko Maas beschließen. Zwar gab es ein paar Änderungen, doch das ändert am Fiasko als Ganzem nichts.

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          Auf den letzten Metern hält die große Koalition in Berlin noch, und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kommt voraussichtlich mit zwei blauen Augen davon: Die Regierungsparteien haben sein Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet und vor allem auf Facebook, zwar stark korrigiert, aber nicht abgeschmettert oder entkernt. Das breite Bündnis der Kritiker – Bürgerrechtsorganisationen, Verbände und Juristen – aber warnt: Die Probleme wurden allenfalls abgemildert, aber nicht beseitigt. Wenn das Gesetz am Freitag wie geplant im Bundestag verabschiedet wird, sollte die SPD nicht lange feiern. Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz dürfte sich dank Gerichtsverfahren bald wieder in den Schlagzeilen befinden, ähnlich wie die verfassungsrechtlich umstrittene Vorratsdatenspeicherung.

          Wie erwartet, haben die Koalitionäre im Rechtsausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf in Richtung einer „regulierten Selbstregulierung“ korrigiert. Facebook soll also nicht allein entscheiden, ob Inhalte strafbaren „Hass“ transportieren oder nur unangenehm sind. Es ist ein Formelkompromiss. Die hohen Bußgelder von bis zu fünfzig Millionen Euro bleiben, und die Fristen für das Löschen rechtswidriger Inhalte wie Holocaustleugnung und Beleidigung auch. Es sind 24 Stunden in „offensichtlichen“ Fällen, was immer das heißt, und sieben Tage in allen anderen. Die Wochenfrist kann Facebook aber in zwei Fällen überschreiten: Wenn die Bewertung vom Kontext abhängt, soll der Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Das ist ein weiter Anwendungsbereich, denn die juristische Beurteilung strafbarer Inhalte hängt meist vom Kontext ab. Das soziale Netzwerk kann die Entscheidung jedoch auch einer Einrichtung regulierter Selbstregulierung – ähnlich der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter FSM – übergeben und sich so den Ärger vom Hals halten. Geht es diesen Weg, obwohl die Rechtswidrigkeit „offensichtlich“ war, droht ein Bußgeld. Interessant wird, wer zum Schiedsrichter in solchen Fällen berufen wird.

          Nicht jede der Veränderungen entschärft den Gesetzentwurf. Entfernt wurden aus der Löschliste Tatbestände wie die Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Doch findet sich im Straftatenkatalog nun die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ gemäß Paragraph 201a Strafgesetzbuch. Diese von Heiko Maas vor zwei Jahren deutlich verschärfte Vorschrift umfasste in der Ministeriumsversion lapidar das „bloßstellende“ Fotografieren, bis der Rechtsausschuss Ausnahmen für Künstler (etwa Straßenfotografen) und Medien einfügte. Nun verbietet der Gummiparagraph, einem Dritten ein Foto zugänglich zu machen, das „geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“.

          Das Gesetz sorgt damit in einem weiteren Punkt für Rechtsunsicherheit: Schadet das Foto eines japsenden Marathonläufers seinem Ansehen? Oder ist es nicht eher eine Auszeichnung? Wie ist es mit dem Bierhelmfoto vom Ballermann? Mit jedem Fragezeichen wächst der Druck auf Internetanbieter, sicherheitshalber ein wenig mehr zu löschen als rechtlich notwendig.

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          Nicht das Grundgesetz, sondern die Koalitionstreue setzt bei diesem Gesetz die Grenze der Kommunikationsfreiheit. Grundrechtsschonender wäre es gewesen, komplett auf ein System regulierter Selbstregulierung abzustellen. Doch hatte Heiko Maas deutlich gemacht, dass er von den starren Fristen nicht lassen will, und die SPD konnte ihren markigen Minister nicht im Regen stehen lassen. Das letzte Wort zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz werden Gerichte haben. Der Providerverband eco hat schon Klagen in Aussicht gestellt. Das Bundesverfassungsgericht dürfte nicht nur die starren Löschfristen kritisch prüfen wollen.

          Schwer dürfte auch wiegen, dass der Bund sich vermutlich in Angelegenheiten der Länder einmischt. Am Ende hielte mit diesem Gesetz nämlich das Bundesjustizministerium als oberste Medienbehörde die Fäden in der Hand. Die Aufsicht über die Einrichtungen der regulierten Selbstregulierung führt laut Paragraphen 3 und 4 des Gesetzentwurfs das Bundesamt für Justiz. Reguliert die Selbstregulierung nach Ansicht des Bundesjustizministers zu lasch, kann sie ersetzt werden. Das Bundesamt entscheidet auch – überprüft durch ein Amtsgericht – über die Bußgelder. Es wird beaufsichtigt vom Bundesjustizministerium. „Bedenklich“, nennt das die „Allianz für die Meinungsfreiheit“, in der sich Organisationen, Verbände und Juristen zusammengeschlossen haben.

          Vordergründig geht es um Strafrecht, was Sache des Bundes ist. Doch zugleich zielt das Gesetz auf den Tonfall im Internet: „Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt“, heißt es im Gesetzentwurf. Ein anderes Problem seien „Fake News“. Das Gesetz regelt also mediale Inhalte, für die sonst die Bundesländer zuständig sind.

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