Sigmar Gabriel : Unsere politischen Konsequenzen aus der Google-Debatte
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Die Aufgaben der Politik
Wie stark diese Macht sein kann, hat uns schlagartig das unerwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Google vor Augen geführt: Erstmals wird der Internetgigant dazu verpflichtet, sensible Daten zu löschen. Und nicht nur das. Das Gericht stellt die Souveränität des Rechts wieder her, indem es sagt, dass Google europäische Standards nicht deshalb umgehen kann, weil es seine Daten außerhalb der EU bunkert und verarbeitet. Die Bürger Europas bekommen durch den Richterspruch die Chance, sich zu wehren gegen eine scheinbar ungreifbare Ausbeutung ihrer persönlichen Informationen. Das sollte uns Mut machen und auch die Politik zum Handeln antreiben.
Unsere Aufgabe als Politiker ist es nun, die gelungene gesellschaftliche Debatte in praktisches politisches Handeln umzusetzen. Wir haben vier fundamentale Aufgaben im Kampf um die Freiheit in der digitalen Ära.
Rückeroberung der Verfügungsmacht
Erstens: Wir müssen den Bürgern die Verfügungsmacht über den Gebrauch der digitalen Technologie sichern und, wo sie schon entglitten ist, zurückerobern. Das Demokratiegebot, die Fundamentalnorm jeder freiheitlichen Verfassung, dass jeder selbst über sein Schicksal entscheide, muss auch im Datenzeitalter gelten, wo jeder selbst darüber befinden soll, wie viele Informationen er über sich selbst in Umlauf setzt. Wo diese Freiheit eingeschränkt wird, um zum Beispiel Meldepflichten oder Strafverfolgung zu ermöglichen, muss dies aufgrund eines Gesetzes und in Übereinstimmung mit der Verfassung geschehen.
Der Grundsatz bleibt unerschüttert: individueller Besitz und persönliche Verfügung über eigene Daten. Dies gilt besonders für die privatwirtschaftliche und kommerzielle Verwertung unserer Identität. Es muss auch für die „digitale Personalakte“ gelten, für das, was der Arbeitgeber über den Angestellten wissen will. Voraussetzung und erster Schritt für die Wiedergewinnung digitaler Autonomie ist die heute weitgehend verlorene Transparenz, wer überhaupt welche Daten der Bürger nach welchen Mustern und zu welchen Zwecken sammelt, speichert und weiterveräußert. Wir brauchen, unter anderem, eine öffentlich regulierte Zertifizierung, eine „Datenschutzampel“ für Apps, Software und Social Media. Die Regel heißt: keine Erfassung, keine Verarbeitung und keine Profilbildung, die vom Bürger nicht ausdrücklich autorisiert worden ist.
Die Preisgabe von persönlichen Daten muss außerdem widerrufen werden können. Der EuGH hat es klar gemacht: Die Reversibilität von Entscheidungen ist eine entscheidende Garantie der Freiheit. „Löschen“ muss zum Grundrecht des digitalen Zeitalters werden. Dazu gehören nun auch gesetzliche Regeln, die kommerzielle Datenverwerter dazu verpflichten, Informationen über eine Person nicht nur unsichtbar zu machen, sondern vollständig aus den Speichern zu entfernen.
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ist ein scharfes Schwert in diesem Kampf: Einwilligung der Nutzer, Portabilität von Daten, Recht auf Löschen sind Teil des Entwurfs. Das Europäische Parlament hat die Verordnung beschlossen. Jetzt ist der Rat an der Reihe. Damit Deutschland dabei seinen in Teilen besseren Standard, zum Beispiel im Beschäftigtendatenschutz und im öffentlichen Sektor, halten kann, muss den Mitgliedsstaaten nur erlaubt werden, höhere Standards beizubehalten. Das darf aber keine Ausrede für weitere Zeitverzögerungen und kein Einfallstor für Lobbyisten werden, die sich lästige Auflagen vom Hals halten wollen.