Interview mit Jan Philipp Albrecht : Europa steht vor der großen Daten-Pleite
- -Aktualisiert am
Der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht arbeitete für das Europaparlament den Entwurf zur Datenschutz-Grundverordnung aus. Bild: Fritz Schumann
Für Silicon Valley werden wir immer transparenter, seine Unternehmen für uns aber immer undurchsichtiger. Das Europäische Parlament will das mit einer grundlegenden Reform des Datenschutzes ändern. Ein Gespräch mit dem Verhandlungsführer Jan Philipp Albrecht.
Herr Albrecht, was ist das Ziel der Datenschutzreform, um die in Brüssel gerade gerungen wird?
Im Grunde besteht das Ziel darin, die bisherigen europäischen Datenschutzregeln, die aus dem Jahr 1995 stammen, auch wirklich durchzusetzen. Insgesamt war die Richtlinie ein sehr gutes, weitsichtiges Gesetz. Es wurde nur in der Praxis sehr weit davon abgewichen, weil im Lauf der Jahrzehnte und der fortschreitenden technischen Entwicklung Schlupflöcher gefunden wurden. Da gibt es zum Beispiel den Passus über die „legitimen Interessen des Verarbeiters“ von Daten, die erlauben, dass man unter bestimmen Voraussetzungen keine Einwilligung mehr einholen muss. Mittlerweile beruhen ungefähr achtzig Prozent aller Datenerhebungen auf legitimen Interessen. Google hat sogar argumentiert: Unser legitimes Interesse ist es, am Ende Gewinn zu machen. Eine absurde Argumentation.
Fest steht: Die Regeln der 95er Richtlinie werden zu neunzig Prozent nicht durchgesetzt, deswegen bringen wir jetzt das Marktortprinzip ins Spiel. Wir wollen eine einheitliche Rechtsinterpretation statt 28 verschiedene, so dass sich die IT-Riesen nicht mehr die beste aussuchen können. Die Verordnung würde nach einer Übergangsphase von zwei Jahren in allen Ländern der EU geltendes Recht.
Wie ist die Situation im Moment?
Heute ist es so – wenn Google vom Landgericht Berlin angeklagt wird wegen der Terms of Agreement, dann sagen die: Das ist ein Landgericht in einem der 28 Mitgliedstaaten, deswegen werden wir doch nicht unsere Marktpraxis in der EU ändern. Bis so ein Verfahren vor den EuGH gelangt, dauert es eine Ewigkeit – das einzige Verfahren, das es bis jetzt geschafft hat, ist das der Spanier gegen Google. Die ganzen Facebook-Verfahren, die Max Schrems 2011 angestrengt hat, sind noch nicht mal beim höchsten irischen Gericht entschieden.
Was ändert sich durch die Verordnung?
Kommt die Verordnung, muss jedes Amtsgericht sie einfach anwenden. Da gibt es nichts mehr zu interpretieren. Wenn das Landgericht komplett fehlinterpretiert, muss es im Grunde sofort eine rechtspolitische Debatte in der gesamten Europäischen Union darüber geben. Das geht nur bei einer Verordnung, deshalb wollen wir sie. Google ist dagegen – und ein besonderer Fall, weil es offen lässt, ob es sich überhaupt an europäisches Recht halten will. Anders als alle anderen, auch als Facebook, die sagen, wir halten uns an europäisches Recht, und zwar an das irische. Die Angelegenheit hat dabei natürlich auch einen Wettbewerbsaspekt: Unternehmen in Europa werden benachteiligt, wenn sie einem strengeren Datenschutz folgen.
Wie sehen die Regeln der Datenverarbeitung aus?