Datenschutz bei Netzanbietern : Unter dem Radar
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Auch Internet Provider können ihr Nutzer durchleuchten. Bild: dpa
Sechzig Datenschutzinitiativen schlagen Alarm: Niemand schränkt ein, was amerikanische Netzanbieter mit den Daten ihrer Kunden machen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sieht in den hiesigen Standards einen Wettbewerbsvorteil.
Wenn es um die Sammlung, Auswertung und Vermarktung von Nutzerdaten geht, stehen meist die Praktiken und Pläne von Social-Media- oder Suchmaschinengiganten im Blickpunkt. Dass auch die Internet Service Provider (ISP) technisch in der Lage sind zu registrieren, welche Kunden für welche Zeit welche Websites aufrufen und welche Streaming-Dienste nutzen, wird leicht übersehen. Dabei geht das Datenspektrum, auf das die ISP Zugriff haben, noch über das von Facebook oder Google hinaus.
Jetzt haben rund sechzig Daten- und Verbraucherschutzorganisationen an die amerikanische Kommunikationsbehörde, die Federal Communications Commission (FCC), appelliert, die Regelungen für ISP beim Umgang mit Nutzerdaten zu konkretisieren. Wie Chris Hoofnagle, Jura-Dozent in Berkeley, der „Washington Post“ erläutert, würden allenfalls die Datenschutzrichtlinien, die sich Breitbandbetreiber selbst geben, jedoch kein geltendes Recht die Unternehmen davon abhalten zu vermarkten, welche Art Websites ihre Nutzer aufrufen.
Information und Entschädigung
Die Übernahme von AOL im vergangenen Jahr ermögliche es dem Telekommunikationsanbieter Verizon, analysiert die Zeitung, dessen Werbetechnologie auch in andere Geschäftsbereiche, etwa die Werbung bei Online-Videos, zu übertragen. Der Konkurrent AT&T indes biete einen speziellen günstigen Tarif für Kunden, die in die Auswertung ihres Online-Verhaltens einwilligen. Die Plazierung von Werbung, die den aktuellen Interessen des einzelnen Nutzers möglichst nahekommt, wäre eine zentrale Möglichkeit, diese Daten zu Geld zu machen, eine zweite die passgenaue Einrichtung eigener Angebote, die mit Netflix, Hulu oder Spotify konkurrierten.
Die Organisationen, zu denen Access Now, das Center for Democracy & Technology, die Electronic Frontier Foundation und das World Privacy Forum gehören, fordern den FCC-Vorsitzenden Tom Wheeler auf, schnellstmöglich Regeln aufzustellen, die nur bei Einwilligung der Nutzer die Sammlung und Vermarktung von deren Daten zulässt. Außerdem sollten die ISP verpflichtet werden, ihre Kunden über Datenlecks zu informieren und zu entschädigen, falls persönliche Daten nicht ausreichend geschützt worden sind.
Datenschutz als Standortvorteil
Hierzulande verbietet das Telekommunikationsgesetz eine solche Auswertung und Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Nutzer. Darauf verweist Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff auf Anfrage. Der Trend, Daten zweckentfremdend für neue Geschäftsmodelle zu verwenden, lasse sich durchaus in der Telekommunikationsbranche feststellen. Voßhoff verweist auf Projekte von Telekommunikationsanbietern zur Nutzung von anonymisierten Daten, bei denen vor allem die Auswertung anonymisierter Standortdaten eine Rolle spielen – etwa zur Stauprognose, zur Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs oder zur Städteplanung.
„In Kombination mit der immer weiter voranschreitenden Globalisierung der Datenflüsse“, sagt Andrea Voßhoff, „wird der Datenschutz vor eine große, aber bei weitem nicht unlösbare Aufgabe gestellt. Es wird darauf ankommen, Wege aufzuzeigen, wie Unternehmen – z.B. durch Anonymisierungsverfahren – Big-Data-Anwendungen sinnvoll einsetzen können, ohne dass dabei der grundrechtlich garantierte Schutz der betroffenen Personen auf der Strecke bleibt. Denn: Datenschutz behindert weder Big Data noch hemmt er die wirtschaftliche Entwicklung. Vielmehr kann er – richtig eingesetzt – letzten Endes sogar als Wettbewerbsvorteil dienen.“