Der Fall Egon Johannes Greipl
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Egon Johannes Greipl Ende November 2013, wenige Tage vor dem Ende seiner Dienstzeit an seinem Schreibtisch im Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Bild: Michael Forstner/BLfD
Bayerns ehemaliger oberster Denkmalschützer soll fast eine halbe Million Euro zurückzahlen, weil er Kettenverträge unterschrieben hat. Doch es gibt Zweifel, wie groß der Schaden wirklich ist.
Jemandem muss Egon Johannes Greipl auf die Füße gestiegen sein, denn ohne dass er etwas wirklich Böses getan hatte, forderte der Freistaat Bayern eines Tages 730.000 Euro aus Greipls Privatschatulle. Der Protagonist dieser Geschichte war von 1999 bis 2013 Generalkonservator des Freistaats Bayern, oberster Denkmalschützer und Leiter einer traditionsreichen, aber nicht von allen geliebten Behörde, die sich Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) nennt, in feiner Münchner Altstadtlage residiert und aktuell rund dreihundertfünfzig Mitarbeiter hat. Das waren schon einmal viel mehr.
2023 ist ein Jubiläumsjahr: Das berühmte Bayerische Denkmalschutzgesetz feiert sein fünfzigjähriges Bestehen. Was nicht alle zum Feiern finden. Denn der Denkmalschutz hat viele natürliche Feinde. Bauherren, kleine Baufirmen, große Baukonzerne, Projektentwickler, die sich nicht mit dem alten Glump aufhalten wollen, sondern lieber an dessen Stelle neues, meist weniger haltbares Glump bauen wollen. Der Denkmalschutz ist ein staatlicher Eingriff in gemeindliche Hoheitsrechte. Das mögen viel Bürgermeister gar nicht, die seit Jahrzehnten ein Wettbieseln veranstalten, wer das größte Gewerbegebiet ausweist. Flächenfraß und Bodenversiegelung sind der übliche Betriebsablauf, Einwände vom Denkmalschutz stören.
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