Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes bei einer Verhandlung über Sterbehilfe: Sibylle Kessal-Wulf, Vorsitzender Andreas Voßkuhle, Peter Huber, Johannes Masing und Ulrich Maidowski (v.l.n.r.)
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes bei einer Verhandlung über Sterbehilfe: Sibylle Kessal-Wulf, Vorsitzender Andreas Voßkuhle, Peter Huber, Johannes Masing und Ulrich Maidowski (v.l.n.r.)
Niemand stirbt für sich allein: Verfassungsgericht prüft Sterbehilfe
Debatte um Sterbehilfe
Niemand stirbt für sich allein
Von Martin Teising und Reinhard Lindner
Das Verfassungsgericht prüft Beschwerden zur Sterbehilfe. Bisher hat die Rechtsprechung die generelle Hilfsbedürftigkeit des Individuums unterschätzt, mahnen zwei Psychiater in ihrem Gastbeitrag.
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