Geschlechtsidentität :
Verleugnung per Gesetz

Von Christoph Türcke
Lesezeit: 5 Min.
Wie man Transkinder am besten schützt, ist eine kontrovers diskutierte Frage
Das Selbstbestimmungsgesetz gibt vor, Transpersonen seien nur dadurch zu schützen, dass ihr Trans-Sein verschwiegen wird. Das ist falsch. Ein Gastbeitrag.

Im Jahr 2020 haben 2687 Menschen von deutschen Amtsgerichten eine Änderung ihres standesamtlichen Geschlechtseintrags bewilligt bekommen. Das ist eine winzige Minderheit. Aber die Reife einer Demokratie zeigt sich daran, wie sie ihre Minderheiten schützt. Und das neue Selbstbestimmungsgesetz, das die Ampelkoalition vorbereitet, will alle, die den Geschlechtseintrag ihrer Geburtsurkunde ändern lassen, angelegentlich schützen. Nicht nur vor Mobbing aller Art und Nachteilen bei der Job- oder Wohnungssuche. Denen wehrt ja schon das Grundgesetz. Was hinzukommen soll, ist ein neuartiger Schutz vor jeglicher Art von Erkundigung. „Ich möchte meinen Geschlechtseintrag X in Y verändert haben“: Diese Erklärung soll künftig genügen. Wenn der Mensch, der sie abgibt, das nicht öfter als einmal jährlich tut und mindestens vierzehn Jahre alt ist, dann hat sie der Standesbeamte nach Prüfung des Personalausweises einfach nur auf­zunehmen. Dokumente für ihre Berechtigung erübrigen sich. Denn niemand muss sich für seine Em­pfindungen rechtfertigen. Und Ge­schlechtszugehörigkeit, so die stille Voraussetzung des Gesetzestextes, ist eine Sache der Empfindung – und sonst nichts.

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