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Wie lange Schulen schließen? : Das Recht auf Selbstschutz

  • -Aktualisiert am

Die Ansteckungsgefahr lauert im Klassenzimmer und auf dem Schulhof: Wann darf der Staat die Schulen wieder öffnen? Bild: Francois Klein

Im Zuge der Corona-Eindämmung sind die Schulen in Deutschland bis nach Ostern geschlossen. Darf der Staat Schüler anschließend zum Unterricht verpflichten, wenn das Ansteckungsrisiko weiterhin besteht?

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          Die jetzt angelaufenen Planungen für eine Lockerung der Kontaktverbote nach dem 20. April könnten Staat und Bürger in ein Dilemma stürzen. Bisher ist immer davon die Rede, dass einzelnen Bevölkerungsgruppen dann erlaubt wird, ihre öffentliche Tätigkeit wieder aufzunehmen. Doch angesichts der fortdauernden Ansteckungsgefahr stellt sich die Frage, ob diese Bevölkerungsgruppen dann auch dazu verpflichtet werden können. Wenn sie dürfen, müssen sie dann auch?

          Um „die elementaren Funktionsbedingungen des gesellschaftlichen Lebens zu sichern“, deklariert der Ethikrat in einem aktuellen Papier, dürfe der Staat in den Grenzen der Verfassung „über das Maß des vom Einzelnen und der Gesellschaft hinzunehmenden Risikos entscheiden“. Doch wie sich diese Grenzen im vorliegenden Fall einer doch ziemlich unmittelbaren Bedrohung, die der Staat vorläufig nicht aus der Welt schaffen kann, näher bestimmen, darüber sagt der Ethikrat nichts.

          Mit besonderer Schärfe stellt sich die Frage in Bezug auf Kinder, die die entsprechende Abwägung nicht selbst für sich treffen können. Je jünger sie sind, desto weniger kann von ihnen erwartet werden, dass sie die erforderlichen Abstandsregeln zur Vermeidung einer Infektion konsequent einhalten. Darf der Staat also Eltern und Kinder dazu verpflichten, sich bei einer Wiedereröffnung der Schulen bewusst dem Risiko einer Infektion auszusetzen?

          Selbstschutz bei Kindern

          Bislang wurde die Frage nicht weiter diskutiert, da das Virus für Kinder als garantiert ungefährlich galt. Doch Todesfälle von Teenagern in Spanien, Belgien und Frankreich lassen Zweifel an dieser Prämisse aufkommen. Zudem leben die Kinder mit Eltern zusammen, deren Immunität noch weniger gewiss ist; eine nicht geringe Zahl dürfte aufgrund früherer Erkrankungen sogar als besonders gefährdet gelten. Wie lassen sich also Schulpflicht und der geforderte Schutz der Risikogruppen in dieser besonderen Situation miteinander vereinbaren? Und wie darf und soll der Einzelne sein Grundrecht auf Selbstschutz wahrnehmen?

          „The End of Obedience is Protection“, schrieb Thomas Hobbes in seinem „Leviathan“, der die Pflichten des Einzelnen gegenüber dem staatlichen Souverän beschreibt, dort aber auch die Grenze dieser Autorität umreißt. Sie sind gegeben, wenn der Staat nicht mehr seiner Grundfunktion entsprechen kann, die Einzelnen vor kollektiven Bedrohungen zu schützen: „Das Recht, das Menschen von Natur aus haben, sich selbst zu schützen, wenn niemand sonst sie schützen kann, kann durch keine Verfassung aufgehoben werden.“

          Es zeigt sich, dass die Statistiken und Modellierungen der Epidemologen, auf die die Politik ihre Strategien und die Gesellschaft ihre Solidarität stützt, um das Gesundheitssystem als Ganzes aufrechtzuerhalten, mit dem Schutz des je eigenen Lebens in Widerstreit geraten können. Darf der Einzelne im Zweifel dazu verpflichtet werden, sich als Teil einer von der Statistik abgeleiteten Strategie namens Abflachung und Streckung der Infektionskurve zu verstehen? Darf von ihm verlangt werden, gegebenenfalls der Herstellung der sogenannten Herdenimmunität die eigene Gesundheit zum Opfer zu bringen?

          Die Überlastung der Intensivstationen und den Zusammenbruch der Wirtschaft abzuwehren sind offenbar nicht die einzigen Aufgaben, die sich der staatlichen Großplanung jetzt stellen. Bei einer Epidemie, die der Staat ihrer Neuheit wegen vorläufig nicht im Griff haben kann, muss er auch dem nötigen Selbstschutz der Einzelnen Raum schaffen. Noch ist bei weitem nicht zu Ende bedacht, was in einer solchen ungewohnten Lage einen freiheitlich orientierten Staat ausmacht.

          Mark Siemons
          Feuilletonkorrespondent in Berlin.

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