Verweigerter Handschlag : Schweizer Kanton droht Schülern mit Sanktionen
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Traditioneller Handschlag mit der Lehrkraft: Bei Missachtung droht ein Bußgeld. Bild: dpa
Die zuständige Bildungsbehörde im Schweizer Kanton Basel-Landschaft hat entschieden, dass der traditionelle Handschlag in der Schule nicht aus religiösen Gründen verweigert werden darf. Andernfalls droht ein hohes Bußgeld.
Bei Missachtung des an manchen Schweizer Schulen traditionellen Händedrucks mit der Lehrkraft werden Schüler im Kanton Basel-Landschaft künftig sanktioniert. Das hat die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) im Rahmen einer rechtlichen Prüfung nun entschieden. Dem vorangegangen war ein Streit, nachdem zwei syrische Brüder im jugendlichen Alter an der Sekundarschule Känelmatt in Therwil ihrer Lehrerin den Handschlag verweigert hatten (F.A.Z. vom 8. April). Die Begründung der Schüler, ihre Religion verbiete die Berührung mit einer Frau, überzeugte die zuständige Behörde im Kanton Basel-Landschaft nicht: Das „öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern“ würde die von den Schülern angeführte Religionsfreiheit überwiegen. Zudem würde die Lehrerin durch die Verweigerung unzulässigerweise in eine religiöse Handlung einbezogen.
Wie Bildungsdirektorin Monica Gschwind erklärte, sähen die im Bildungsgesetz vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten eine Ermahnung des Erziehungsberechtigten oder ein Bußgeld von bis zu 5000 Schweizer Franken vor. Parallel dazu könnten Disziplinarmaßnahmen verordnet werden.