Münchner Konzertsaalpläne : Komm in den totgeschützten Park
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Lange Jahre durften hier wohlmeinende Denkmalstifter ihre Statuen abstellen: Hinter dem Prinz-Carl-Palais liegt der Münchner Finanzgarten. Bild: Picture-Alliance
Bayern besitzt ein Grundstück in bester Lage, wie geschaffen für den neuen Münchner Konzertsaal. Bauen will der Freistaat dort nicht – aus Angst vor ein paar Protestplakatklebern. Ein Gastbeitrag.
München nennt sich „Landeshauptstadt“, und Münchens Bürger sind stolz auf die hohe Qualität der kulturellen Institutionen, seien sie nun vom Freistaat oder der Kommune getragen. In Festreden wird gern Thomas Manns Formel „München leuchtete“ zitiert. Dies schließt es nicht aus, dass bisweilen auch Finsternis herrscht und peinlicher Provinzialismus zu beobachten ist. Viel Engstirnigkeit zeigt sich derzeit an der angekündigten Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, den seit langen Jahren geplanten Konzertsaal nicht im Finanzgarten nahe dem Odeonsplatz, sondern entweder auf dem sogenannten Pfanni-Gelände im Osten der Stadt oder aber in der Paketposthalle im Westen zu errichten.
Der Verzicht darauf, das neue Konzerthaus im Zentrum der Stadt, nur wenige Schritte von einer U-Bahn-Station für mehrere Linien entfernt, zu bauen, ist eine eklatante politische Fehlentscheidung. Wer die lokalen Verhältnisse ein wenig kennt, wundert sich nicht. Politische Prozesse in der demokratisch verfassten pluralistischen Gesellschaft können eben auch zu evidentem Unsinn führen. Warum sollte eine defensiv agierende, bisweilen feige Landesregierung Konflikte mit organisierten Bürgerinteressen austragen, wenn man dem Streit auch aus dem Wege gehen kann?
Platz für Denkmalsschenkungen
Der Finanzgarten ist ein 20.000 Quadratmeter umfassender kleiner Park zwischen dem Landwirtschaftsministerium und dem Prinz-Carl-Palais, dem repräsentativen Amtssitz des Ministerpräsidenten. Selbst emphatische Liebhaber des Naturschönen werden nicht behaupten, dass diese Überreste einer Wallbastion aus dem Dreißigjährigen Krieg irgendwelche Gefühle des Erhabenen zu evozieren vermöchten. Erst 1967 wurde der an den Parkplatz des Ministeriums angrenzende Park als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Knapp zwanzig Jahre später, 1985, spendeten Bürger 10.000 DM zur Bepflanzung mit einigen neuen Bäumen. Auch begann die Landeshauptstadt damit, hier Denkmäler aufzustellen, die wohlmeinende ausländische Partner ihr schenkten.
Das Außenministerium der Republik Polen und andere polnische Institutionen stifteten ein Denkmal zur Erinnerung an Chopin. Nach zwanzigjähriger – öffentlich kaum wahrgenommener – Städtepartnerschaft schenkten die Stadt und Provinz Shandong, Volksrepublik China, den Münchnern 2007 eine Konfuziusstatue, die auch Sinophile dazu einlädt, noch einmal Friedrich Theodor Vischers „Ästhetik des Hässlichen“ zu lesen. Russen durften mit Unterstützung der Stadt ein Denkmal für den russischen Diplomaten, Philosophen und Dichter Fjodor Tjutschew aufstellen. Schließlich gibt es noch eine mystisch dunkle, gemauerte Grotte zur Erinnerung an den Aufklärer Heinrich Heine, der von November 1827 bis Juli 1828 im katholischen München gelebt hatte.
Eine subtile Drohung
Doch den Gegnern eines Konzertsaals im Finanzgarten geht es weniger um diese steinernen Zeugnisse der Überlegenheit des dichtenden und komponierenden Geistes über die bloße Natur. Sie wollen primär die Bäume schützen, wobei sie neben dem gültigen Bebauungsplan auch auf die bayerische Verfassung, eine internationale Charta zum Schutz historischer Gärten und eine Art öffentlich-rechtlicher Baumwürde verweisen.
Ist im Staat des Grundgesetzes die Menschenwürde als „unantastbar“ geschützt, so im München des „Arbeitskreises öffentliches Grün im Münchner Forum e.V.“ auch der Bürgergarten: „Öffentliches Grün ist unantastbar“, heißt es auf einer Plastiktafel, die der Arbeitskreis - mit welchem Recht eigentlich? - am Eingang zum Finanzgarten aufgehängt hat. Dem Stadtrat, der den Bebauungsplan ändern könnte, wird vom Sprecher des Arbeitskreises Klaus Bäumler subtil gedroht: „Eine etwaige Änderung des Bebauungsplans Nr. 280 wird in der Stadtgesellschaft eine fundamentale Diskussion über den Stellenwert des öffentlichen Grüns auslösen.“ Weshalb darf dieser gebotene Streit nicht diskursiv ausgetragen werden? Soll der Stadtrat ältere Bebauungspläne niemals zugunsten des Baus eines neuen öffentlichen Gebäudes modifizieren dürfen? Sind Münchner Bebauungspläne lex aeterna, nur weil sie eher verwahrloste Parks schützen?