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Maas und das Urheberrecht : Lasst es lieber!

Sorgte bei Fachleuten für Unmut: Bundesjustizminister Heiko Maas. Bild: dpa

Nickt der Bundestag die Reform des Wissenschaftsurheberrechts noch ab? Dann schießen die Große Koalition und Justizminister Heiko Maas den nächsten Bock. Sie sollten Sommerpause machen. Ein Kommentar.

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          Vor zwei Wochen hielt Justizminister Heiko Maas vor Verlegern und Autoren eine besonnene Rede. Gegenstand waren seine Reformpläne zum Wissenschaftsurheberrecht, mit denen er aber selbst nichts mehr zu tun haben wollte. Wenn das Gesetz denn komme, was er für zweifelhaft halte, sagte Maas, dann sicherlich nur mit gravierenden Veränderungen, die zu beschließen dann aber nicht mehr seine Sache sei, sondern die des Bundestags.

          Thomas Thiel
          Redakteur im Feuilleton.

          An diesem Mittwoch fällt nun der Beschluss, ob das Gesetz in letzter Sekunde vor der Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt wird. Von dort hört man stündlich Neues: Das Gesetz soll so kommen, es wird noch verändert, es soll auf fünf Jahre begrenzt sein, es kommt gar nicht. Lange war es die Union, die Maas’ Reformvorlage als Staatssozialismus und Gefahr für Demokratie und Pressefreiheit geißelte. Am Montag schien man plötzlich auch im Lager der Sozialdemokraten nicht mehr so sehr an dem Gesetz interessiert.

          Der Reformentwurf des Justizministeriums ist aus einer ganzen Reihe von Gründen äußerst umstritten: Mittelständische Verleger fürchten, dass er mit seinen weitreichenden Ausnahmen vom Urheberrecht ihr Geschäftsmodell ein für allemal ruinieren würde. Verfassungsrechtlich ist er bedenklich, weil er keine konkrete Kompensation für die vorgesehenen Teil-Enteignungen von Autoren und Verlegern anbietet, wie es das Grundgesetz aber fordert – Maas will Gewinnausfälle pauschal über eine Verwertungsgesellschaft vergüten.

          Das Modell hat aber noch nicht einmal eine Rechtsgrundlage – darüber muss erst der Europäische Gerichtshof entscheiden – und spricht der Leistungsgerechtigkeit Hohn, da es die Gelder, unabhängig von Nachfrage und Qualität, mit der Gießkanne verteilen würde. Qualität würde sich dann gar nicht mehr lohnen. Ob die Vergütung quantitativ angemessen wäre, lässt sich schlicht nicht absehen, denn konkrete Gedanken hat sich das Justizministerium, obwohl die Verfassung das fordert, offensichtlich bis heute nicht gemacht. Der Politik bietet das Modell dafür eine bequeme Möglichkeit, Geldflüsse zu verschleiern. Welcher Autor oder Verleger kann schon sagen, er sei nicht angemessen entlohnt worden, wenn die Zahlungen auf Stichproben basieren sollen? Das Gesetz verfehlt aber auch das übergeordnete Reformziel, die Wissenschaftspublizistik an ein digitales Umfeld anzupassen, indem sie die technischen Möglichkeiten individueller Vergütung schlicht ignoriert und lieber auf das antiquierte Pauschalmodell zurückgreift.

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          Das Wissenschaftssystem, das sich heute gegen populistische Elitenskepsis wehren muss, kann sich davon kurzfristig Vorteile erhoffen, hat aber mittelfristig den Schaden: Erstens schneidet es sich damit selbst von der Öffentlichkeit und von der Privatwirtschaft ab und befördert so die vielbeklagte Selbstisolation. Zweitens setzt es die Grundlage von Forschung und Lehre aufs Spiel: die wirtschaftliche Existenzbedingung von Lehrbüchern.

          Der Druck zur Reform kommt von den internationalen Monopolverlagen, die wissenschaftliche Bibliotheken mit Phantasiepreisen erpressen. Doch auch diese Not würde das Gesetz gar nicht lindern. Im Gegenteil: Ginge den mittleren und kleineren Verlagen die Luft aus, weil sie für Gewinnausfälle nicht angemessen kompensiert würden, müsste der Staat selbst als Verleger in die Bresche springen. Da es nicht einmal ansatzweise Überlegungen gibt, wie das gelingen soll, würden von dem Gesetz am Ende diejenigen profitieren, gegen die es gerichtet ist: eine Handvoll internationaler Großverlage, die temporäre Ausfälle durch die Verlagerung ihrer Geschäftsfelder aussitzen und jetzt noch dreister an der Preisschraube drehen könnten. Auch der Wissenschaftspolitik verschafft das Gesetz nur kurzfristig die Möglichkeit, auf dem Rücken von Autoren und Verlegern die Etats von Bibliotheken zu entlasten. Unter verschärftem Monopoldruck würden sie bald wieder steigen.

          Aus all diesen Gründen ist der Gesetzesentwurf politisch so umstritten, dass man nur dazu raten kann, ihn in Ruhe und Sorgfalt zu überarbeiten. Erstaunlicherweise ist es gerade Heiko Maas, der in diesen Tagen jeden Kompromissvorschlag ablehnt, obwohl er vor zwei Wochen selbst nur noch wenig von seiner Vorlage zu halten schien. Der letzte Verhandlungsstand vor Redaktionsschluss lautete: Das Gesetz soll auf fünf Jahre befristet und in veränderter Form in Kraft treten. Das ist das Eingeständnis, dass man nicht an es glaubt. Dann sollte man es aber nicht beschließen.

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