Russland hat jedes Vertrauen verspielt
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Wolodymyr Selenskyj in seinem Büro in Kiew. Bild: dpa
Gibt es eine Pflicht des Opfers eines Angriffskrieges, eine Verhandlungslösung zu suchen? Aus dem Völkerrecht lässt sich das nicht herleiten. Eine Antwort auf Reinhard Merkel.
Die Frage, wie der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet werden kann, bewegt weltweit die Gemüter. Eine Verhandlungslösung wird zwar von beiden Seiten des Konflikts nicht kategorisch ausgeschlossen, allerdings mit Vorbedingungen verknüpft, die bis auf Weiteres eine Einstellung der Kampfhandlungen illusorisch erscheinen lassen.
Die unterschiedlichen Ausgangspositionen der beiden Kriegsparteien sollten klar ausgesprochen werden: Für Russland scheint eine Verhandlungslösung nur denkbar zu sein, wenn seine Kriegsziele einer Demilitarisierung und „Denazifizierung“ der Ukraine erreicht worden sind und seine Gebietserweiterung durch die versuchte Annexion der ukrainischen Oblaste Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson ebenso wenig infrage gestellt wird wie seine Herrschaft über die bereits 2014 annektierte Krim.
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