
Kampf gegen Kriminalität : Speicherpflicht
- -Aktualisiert am
Anfang September: Im englischen High Wycombe, Buckinghamshire wird im Zuge der Ermittlungen zu „EncroChat“ ein Verdächtiger festgenommen. Bild: dpa
Die europäische Polizei erzielt Fahndungserfolge gegen das organisierte Verbrechen, weil sie verschlüsselte Kommunikation gehackt hat. Das zeigt, was Strafverfolger brauchen und was der Gesetzgeber leisten muss.
Abhörsicher sollten sie sein, die Handys, die mit der Verschlüsselungssoftware „EncroChat“ ausgerüstet waren. Zum Preis von tausend Euro sollten die Nutzer vor ungebetenen Mithörern sicher sein. Sie waren es nicht. Vielmehr gelang es der französischen und der niederländischen Polizei Anfang des Jahres, das System zu hacken. Am 13. Juni gaben die Betreiber an ihre Kunden die Warnung aus: „Unsere Domain wurde illegal von Regierungseinheiten übernommen.“ Man riet den Nutzern, „euer Gerät auszuschalten und physisch zu beseitigen“.
Da war die beispiellose Verhaftungswelle allerdings schon im Gang, mit welcher der europäischen Polizeibehörde Europol ein Schlag gegen die organisierte Kriminalität gelang. Es gab Hunderte von Festnahmen, Drogenlabore wurden ausgehoben, Gelder beschlagnahmt, Auftragsmorde verhindert. Schlagzeilen machte insbesondere eine Entdeckung der niederländischen Polizei – mehrere Foltercontainer, in denen Mitglieder einer Drogenbande offenbar Konkurrenten martern wollten.
Zugang zu den Chats der Kriminellen haben, wie jetzt der NDR berichtet, auch das Bundeskriminalamt, Landeskriminal- und Zollfahndungsämter. Es geht den Berichten zufolge um den Handel mit Rauschgift, Kriegswaffen und Sprengstoff.
Was nicht wenigen als wertvoller Einsatz für die innere Sicherheit erscheinen dürfte, macht den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, so wie ihn der NDR zitiert, jedoch misstrauisch: Es müsse sichergestellt werden, „dass Zugriffe auf die höchstpersönlichen Kommunikationsinhalte (...) nicht verdachts- und anlasslos erfolgen“. Damit liegt Caspar zweifellos richtig, doch sollte auch er schon einmal etwas von Güterabwägung und Gefahrenabwehr gehört haben.
Letztere liegt auch einem Entschließungsantrag zugrunde, den das Land Mecklenburg-Vorpommern in der vergangenen Woche in den Bundesrat eingebracht hat: Die Bundesländer sollten die Bundesregierung auffordern, „die Einführung einer Mindestspeicherpflicht“ von Internetdaten vorzubereiten. Dies diene dem Kampf gegen Kinderpornographie und Rechtsextremismus. Allein im Jahr 2017, so habe das Bundeskriminalamt gemeldet, habe man 8400 Verdachtshinweise nicht aufklären können, da es unmöglich war, IP-Adressen mit konkreten Personen in Verbindung zu bringen. Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hatten sich zuletzt ebenfalls für die Datenspeicherung ausgesprochen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen zur „Vorratsdatenspeicherung“ 2010 und 2015 für verfassungswidrig erklärt. Die Richter hielten die Datenspeicherung nicht grundsätzlich für falsch, forderten aber einen genau formulierten Maßstab für die Abwägung zwischen Datenschutz und Strafverfolgung. 2017 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung neu auf-, aber wegen laufender Gerichtsverfahren gleich wieder ausgesetzt. Was Kriminellen währenddessen im Netz und in der mobilen Kommunikation möglich ist, zeigt die Fahndung der europäischen Polizei. An deren Erfolg gilt es anzuknüpfen.