Bundesverfassungsgericht : ZDF darf nicht zum Staatsfunk werden
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Ferdinand Kirchhof (Mitte), Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, und seine Kollegen Johannes Masing (l.) und Reinhard Gaier am Dienstag vor der Urteilsverkündung Bild: dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF erheblich gestutzt. Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden.
Die Verfassungsklagen gegen zu viel staatlichen Einfluss auf das ZDF haben überwiegend Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht erklärte an diesem Dienstag mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig.
Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen Regelungen des ZDF-Staatsvertrags geklagt. Sie sind der Ansicht, dass die Vertreter von Staat und Parteien zu viel Einfluss in den Gremien des Senders haben.
Anlass war der Streit um den früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte Brenders Vertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte.
Kein Staatsfunk
Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden, wie das Gericht in einem an diesem Dienstag verkündeten Urteil entschied. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben. Auf einen staatsnahen Vertreter in den Aufsichtsgremien müssten mindestens zwei nicht dem Staat zuzurechnende Mitglieder kommen.
Derzeit besteht der Fernsehrat des ZDF, der 77 Mitglieder hat, zu 44 Prozent aus staatsnahen Vertretern. Im Verwaltungsrat, der den Intendanten überwacht, sind 6 von 14 Mitgliedern Staat und Parteien zuzurechnen. Die Begrenzung auf ein Drittel betrifft Angehörige von Parlament und Regierung, aber auch Beamte in Leitungsfunktionen und Mitglieder, die von politischen Parteien entsandt werden. Die anderen, „staatsfernen“ Gremienmitglieder vertreten größtenteils gesellschaftliche Gruppen, beispielsweise Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber. Die Richter legten fest, dass diese Gruppen keine Parlamentarier oder hochrangige Vertreter aus Parteien oder Regierungen in die Gremien schicken dürfen.
Vorgaben müssen bis Ende Juni 2015 umgesetzt werden
Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, verwies zur Begründung auf die im Grundgesetz verankerte freie Berichterstattung der Medien. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk „darf nicht zum Staatsfunk werden“, sondern müsse die in der Gesellschaft vertretenen Meinungen „facettenreich widerspiegeln“, sagte Kirchhof. Die Vorgaben des Gerichts müssen bis zum 30. Juni 2015 umgesetzt werden.