Das Suhrkamp-Drama : Einstweilen verschoben
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Der Weg ist zwar geebnet: Der Suhrkamp Verlag soll von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Doch um diesen Plan wird juristisch weiterhin erbittert gerungen.
Der Kampf um die Zukunft des Suhrkamp Verlags ist gestern beim Landgericht Frankfurt in eine weitere Runde gegangen. Hans Barlach will als Minderheitsgesellschafter dem Mehrheitseigentümer, der Familienstiftung unter Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft untersagen lassen. Dies hat er in einem Eilantrag gefordert. Der Familienstiftung, die 61 Prozent des Suhrkamp Verlages hält, soll verboten werden, auf der Gläubigerversammlung für den Sanierungsplan mitzustimmen. Erst vor zwei Tagen hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg den Insolvenzplan für den Verlag freigegeben, indem er ihn an die Beteiligten verschickt hat. Der Plan sieht vor, dass der Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wird.

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Über diesen Plan wird voraussichtlich Ende Oktober in der Gläubigerversammlung befunden. Diesem müssen drei Gruppen von Verfahrensbeteiligten zustimmen, damit er wirksam werden kann. Neben der Gruppe der Gläubiger und den Vertretern des Pensionssicherungsvereins muss auch die Gruppe der Gesellschafter einverstanden sein. Der Plan kann nur einstimmig von allen drei Gruppen verabschiedet und damit wirksam werden. Alle drei Gläubigergruppen müssen ihre jeweilige Entscheidung im Innenverhältnis mehrheitlich treffen. Sollte die Familienstiftung vom Stimmrecht ausgeschlossen werden, könnte es passieren, dass der Plan nicht wirksam wird, weil Barlach dann innerhalb der Gesellschaftergruppe ausnahmsweise die Mehrheit stellen würde. Allerdings könnte durch das Obstruktionsverbot gemäß der Insolvenzordnung dem Plan trotzdem zugestimmt werden. Denn seine Medienholding wäre in diesem Fall allein stimmberechtigt - und würde natürlich dagegen stimmen.
In einer ungewöhnlich langen mündlichen Verhandlung wurde auf hohem Niveau juristisches Florett gefochten. Die Richterin hatte das Problem dergestalt entfaltet, dass sie das Ineinandergreifen respektive das Sich-Ausschließen von Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht in diskursive Höhen trieb. Die beteiligten Anwälte nahmen diesen Ball gerne auf, wobei zu bemerken ist, dass die Familienstiftung nunmehr durch eine renommierte - und äußerst eloquente - Frankfurter Anwaltskanzlei vertreten wird.
Die Vorsitzende Richterin Claudia Müller-Eising war um einen Vergleich bemüht und lud deshalb die Vertreter der Beteiligten für nächsten Dienstag zu einem großen Finale ins Frankfurter Gericht. Diesem Vorschlag mochte sich die Familienstiftung nicht anschließen - zum einen mit dem Hinweis auf das laufende Insolvenzverfahren, zum anderen, weil sie eine kurzfristige Lösung der komplexen Gesamtlage nicht für aussichtsreich hält. Die Richterin muss nun über den Eilantrag befinden und hat ihre Entscheidung ebenfalls mit dem Hinweis auf die Komplexität der in diesem Fall einschlägigen Rechtsfragen auf nächsten Dienstag verschoben.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Hinblick auf die einstweilige Verfügung, die von derselben Richterin bezüglich der Stundung der Gewinnansprüche der Familienstiftung erlassen worden war, deren sofortigen Vollzug gegen Sicherheitsleistung untersagt. Im Übrigen hat das Urteil vom 13. August Bestand - bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren.