: Im Paragraphendschungel regiert das Gesetz des Dschungels
- Aktualisiert am
Die Spuren des Imperialen lassen sich nicht einfach per Generalversammlungsbeschluß aus dem Völkerrecht bürsten. Die historische Begegnung zwischen Kolonialherren und Kolonisierten, die dunkle Spur der "civilising mission", präge bis heute die Disziplin und ihre grundlegenden Konzepte, argumentiert ...
Die Spuren des Imperialen lassen sich nicht einfach per Generalversammlungsbeschluß aus dem Völkerrecht bürsten. Die historische Begegnung zwischen Kolonialherren und Kolonisierten, die dunkle Spur der "civilising mission", präge bis heute die Disziplin und ihre grundlegenden Konzepte, argumentiert der australische Völkerrechtler Antony Anghie in seiner Studie über die vielschichtigen Bezüge zwischen Imperialismus, Souveränität und der Entstehung des Völkerrechts. Anghie, Professor an der S. J. Quinney School of Law der Universität von Utah, entwirft eine alternative Geschichte der Souveränität, die entlang einer "Dynamik der Differenz" zwischen Europäern und Nichteuropäern, "Zivilisierten" und "Nichtzivilisierten" vermeintlich unverrückbare Grundannahmen in Bewegung bringt. Unser scheinbar so ganz westfälisches Souveränitätskonzept hat, erfahren wir da, seine wesentlichen Konturen nicht in Münster und Osnabrück erhalten, sondern im Kongo, auf Nauru und im Genfer Palais des Nations. In den Tiefenschichten der Souveränität ist die Kolonialgeschichte noch immer gegenwärtig. Und mit ihr der Imperialismus, der sich im "colonial encounter" manifestierte.
Bewußt gebraucht Anghie für die seit dem sechzehnten Jahrhundert von europäischen Mächten kolonisierten Territorien den ambivalenten Begriff einer "Dritten Welt". Als ihr Anwalt distanziert er sich zugleich von der ersten Generation "nachkolonialer" Völkerrechtler, die seit den sechziger Jahren die allgemeinen Grundsätze des europäisch geprägten Völkerrechts auch in den traditionellen Rechtsordnungen ihrer Herkunftsländer zu finden suchten - eine Methode, die zuweilen an die gegenwärtige Suche nach einer "demokratischen Tradition" im islamischen Denken erinnert.
Doch wie sollte man die klassischen Paradigmen des internationalen Rechts auch so einfach aus der Tradition ausgraben können, hier oder dort? Entstanden seien sie schließlich durch Improvisation, an den Bruchstellen des von den Eroberern aufgezwungenen kulturellen Zusammenpralls, die Antony Anghie beschreibt. Im 19. Jahrhundert eröffneten die Kolonien dem von positivistischer Kritik gebeutelten Völkerrecht damit "die gleiche Chance, die sie auch Habenichtsen und verarmten Aristokraten aus den Zentren des Empires boten: etwas aus sich zu machen, sich zu beweisen und zu rehabilitieren".
Angesichts eines "ganz anderen", das man jenseits der eigenen Grenzen vorfand, konturierte sich ein Souveränitätsbegriff nach europäischen Vorstellungen - von Gesellschaft, Rechtsordnung und Politik, Fortschritt und Entwicklung. Wer dem nicht entsprach, blieb außen vor im Nebeneinander gleichberechtigter Staaten, sein Lebensraum war als Terra nullius zur Annexion freigegeben, bestenfalls konnte er auf die protektionistische Heranführung an die europäische Zivilisation hoffen.
Es beginnt, folgt man den Argumentationslinien Antony Anghies, bereits in der Naturrechtslehre der spanischen Spätscholastik, mit dem in Salamanca lehrenden Theologen und Juristen Francisco de Vitoria, der grundlegte, was später durch Hugo Grotius eine Systematisierung erfahren sollte. In seinen Vorlesungen "De Indis Noviter Inventis" und "De Iure Bellis Hispanorum in Barbaros" setzte de Vitoria an die Stelle der universalen Jurisdiktion des Papstes die Ordnung des Ius Gentium, des universellen Naturrechts, dessen Befolgung die Vernunft gebietet. Die universale Norm allerdings ergibt sich für de Vitoria aus der Praxis der Spanier: Ihre Identität wird externalisiert als Basis der Normen des Ius Gentium und zugleich internalisiert als wahrhaft authentische Identität der Eingeborenen, die diese - wie Kinder - nur noch nicht zur vollen Entfaltung gebracht haben. Die christlichen Normen, von de Vitoria als abendländisches Sondergut eingegrenzt, kommen als universales Naturrecht ins Spiel der kolonialen Begegnung zurück. Nicht, weil er göttliches Recht verletzt, ist der Widerstand der Indios gegen die Taufe ein Kriegsgrund für die Konquistadoren, sondern als Affront gegen das vom spanischen Souverän verwaltete universelle Naturrecht. Der Widerstand gegen einen Kolonialismus, der sich hinter dem Universalen versteckt, wird zur Rechtfertigung imperialer Gewalt.