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Studie zu Verfassungsordnungen : Das Gericht verständigt sich

  • -Aktualisiert am

Hier ist die gemeinsame Beratung der Richter im Unterschied zum deutschen Modell nicht üblich: Verhandlungssaal des Supreme Court in Washington. Bild: picture alliance / NurPhoto

Wie Entscheidungen begründet werden: Die ehemalige Karlsruher Höchstrichterin Gertrude Lübbe-Wolff legt eine monumentale vergleichende Studie zu Verfassungsordnungen in aller Welt vor.

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          In ihrer Zeit als Richterin des Bundesverfassungsgerichts war die Bielefelder Staatsrechtslehrerin Gertrude Lübbe-Wolff nicht zuletzt für ihre schneidenden, intellektuelle Überlegenheit in Anspruch nehmenden Sondervoten bekannt und damit für die Pflege einer Form, die anzeigte, dass die interne Konsenssuche des Gerichts an eine Grenze gekommen war. Nach ihrem Ausscheiden im Jahr 2014 hat sie sich als aus der Praxis schöpfende Wissenschaftlerin der Frage zugewendet, wie die Beratung von Entscheidungen Verfassungsgerichte dabei unterstützen kann, Polarisierungen zu vermeiden und konstitutionelle Gemeinsamkeit zu stiften. Herausgekommen ist eine als monumental zu bezeichnende Studie, die (warum auch immer) auf der Homepage der Konrad-Adenauer-Stiftung allgemein zugänglich ist und von der Stiftung lediglich in einer kleinen Auflage auch als Buch verteilt wurde.

          Wer glaubt, dass diese Publikationsform Vorläufigkeit oder gar Unfertiges anzeigen soll, sieht sich nach der Lektüre eines Besseren belehrt. Lübbe-Wolff hat vielmehr ein für seinen Umfang bemerkenswert durchargumentiertes, wenn auch nicht durchgehend leserfreundliches Buch geschrieben, das der rechtswissenschaftlichen Untersuchung der Verfassungsgerichtsbarkeit neue Wege weist. Einer dieser Wege liegt im radikalen Globalismus des Werks, in dem Lübbe-Wolff Beispiele aus Verfassungsordnungen aller Weltteile verwendet – von Frankreich bis Myanmar, von Peru bis Indonesien, Tadschikistan, Italien, Finnland und Senegal.

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