Schwierige Wiederbelebung einer unsterblichen Comicfigur
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Gaston, wie Delaf ihn nach akribischer Analyse von André Franquins Zeichnungen gestaltet Bild: Dupuis, Dargaud-Lombard, 2022
Nach Klagen und massiven Protesten stoppt der belgische Verlag Dupuis die geplante Fortsetzung der legendären Comicserie „Gaston“. Aber das ist noch nicht das Ende der Geschichte.
So bald wird es nun doch keine neuen Comicabenteuer von Gaston Lagaffe geben: Der belgische Verlag Dupuis will die Grundsatzentscheidung eines Brüsseler Gerichts im September abwarten und verschiebt daher die Publikation des groß angekündigten 22. Albums der Serie aufs kommende Jahr. Das verkündete Dupuis jetzt in einem Presse-Kommuniqué anlässlich des Beginns jenes Prozesses, den Isabelle Franquin angestrengt hat, um das Werk ihres Vaters André Franquin (1924 bis 1997) zu schützen. Die Vorabpublikation neu gezeichneter „Gaston“-Folgen im Comicmagazin „Spirou“ war bereits vorher, nach nur einer veröffentlichten Episode, verschoben worden.
Das ist eine überraschende Wendung. Der neue Band, gezeichnet vom Kanadier Delaf (bürgerlich Marc Delafontaine), sollte ursprünglich am 19. Oktober erscheinen. So hatte es der Dupuis-Chef Stéphane Beaujean vollmundig im März auf dem Comicfestival von Angoulême verkündet. Das Verschieben des Termins bedeutet, dass die Absicht, die emblematische Comicfigur pünktlich zum hundertsten Verlagsjubiläum wiederzubeleben, aufgegeben wird. Dupuis sucht stattdessen „Befriedung“, hofft für die Zukunft auf eine „gelassene und objektive Debatte“ sowie auf die Gelegenheit, seine Position überzeugend vermitteln zu können. Bei aller Beschwichtigung lässt der Verlag jedoch keinen Zweifel daran, dass er das Ziel einer Weiterführung von Franquins Kultfigur beibehalten will.
Beruhigung kann nicht schaden: Das Projekt, den faulen, aber erfindungsreichen Büroboten neue Abenteuer erleben zu lassen, sorgt seit zwei Monaten für hitzige Debatten in der Comicszene und auch darüber hinaus – die französischen und belgischen Medien sind voll davon, weil es sich bei „Gaston“ um eine legendäre Serie handelt. Die Situation ist komplex und rührt an Grundfragen geistigen Eigentums: Die kommerziellen Nutzungsrechte liegen beim Verlag, Franquin hat entsprechende Verträge unterzeichnet; die Erbin wiederum hat weiterhin das Urheberrecht und kann bei Sorge um die Integrität des Werks darauf pochen. Sie macht gelten, dass ihr Vater sich zeitlebens vehement dagegen ausgesprochen habe, dass seine Figur ihn überlebe.
Wer alles gegen den neuen Gaston protestiert
In diesem Punkt hat sie zuletzt Unterstützung prominenter Comicautoren erhalten: Am 3. Mai haben wurde ein offener Brief an Média Participations, die Holding von Dupuis, veröffentlicht (www.respectdesauteurs.com); zu den knapp 1100 Unterzeichnern (Stand vom 17. Mai) zählen David B., Étienne Davodeau, Philippe Geluck, Thierry Groensteen, Frank Le Gall, Jean-Christophe Menu, Benoît Peeters und Zep. Geluck betont, seine eigene Katzenfigur („Le Chat“) solle ihn ebenfalls nicht überleben, und Menu verwahrt sich mit gewohnter Verve gegen die Vermengung von „Hommage“ und „hemmungsloser kommerzieller Ausbeutung“.
Zuletzt kamen zudem Stimmen auf, die einen ästhetischen Einwand gegen die Fortsetzung artikulieren. Der neue Gaston gleicht dem Original wie ein Ei dem anderen. Delaf hat eigenen Aussagen zufolge Franquins Werk in tausende Dateien mit Figuren, Objekten, Haltungen zerlegt; auf diese Dokumentationsbasis greift er zurück, um seine Gags zu zeichnen. Der Vorwurf des Copy and Paste wurde laut: Delaf sei es nicht nur gelungen, wie Franquin zu zeichnen, er habe dessen Gags gleich mit übernommen.
Kurz, der Respekt vor dem Erbe sei ins reine Plagiat übergegangen; auf der Facebook-Seite „Fans d’André Franquin“ belegt ein Post vom 30. März anhand von Figurenköpfen, was Delaf kopiert hat. In ihrem offenen Brief sprechen wohlwollende Kollegen von einem Experiment, das rein künstlerisch bleiben müsse (Daniel Goossens), und kritische von „Zombifizierung“ (Menu). Abermals stellt sich die heikle Frage, wann Zeichnen „im Stile von“ sinnvoll und legitim ist (als gelungene Beispiele gelten „Spirou und Fantasio“ oder „Asterix“) und wann kommerzielle Nachäfferei.