Vertrag gekündigt : Der Beck-Verlag trennt sich von Maaßen
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Als juristischer Fachautor debütierte Hans-Georg Maaßen 1997 mit seiner Kölner Dissertation über die Rechtsstellung des Asylbewerbers im Völkerrecht. Bild: dpa
Extreme politische Äußerungen schaden dem Ansehen der Wissenschaft: Der Beck-Verlag trennt sich jetzt doch von seinem Autor Hans-Georg Maaßen.
Hans-Georg Maaßen hat seinen Vertrag als Mitautor des von Christian Hillgruber und Volker Epping im Verlag C. H. Beck herausgegebenen Kommentars zum Grundgesetz gekündigt. Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz kam damit der Kündigung des Vertrags durch den Verlag zuvor.
Maaßen, der an der Universität zu Köln mit einer Arbeit über die Rechtsstellung des Asylbewerbers im Völkerrecht promoviert wurde und als Referent im Bundesinnenministerium für das Ausländerrecht zuständig war, bearbeitete in dem einbändigen Kommentar die Artikel 16 (Auslieferung) und 16a (Asylrecht).
Personen, „die auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen“
Der Verlag C. H. Beck teilte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf Anfrage mit: „Der Bereich Recht, Steuern und Wirtschaft des Verlages C.H.Beck dient dem Recht und der wissenschaftlichen Auslegung unserer Gesetze und Rechtsquellen. Rechtswissenschaft lebt vom Diskurs der verschiedenen Akteure mit den unterschiedlichsten Meinungen.
Der Verlag bietet dafür ein Forum und fühlt sich hierbei zur Neutralität verpflichtet. Ein wichtiges Kriterium ist, ob diese Meinungen und die Personen, die sie vertreten, auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Diese Neutralität gebietet es auch, dass sich der Verlag nicht in die Auseinandersetzungen der Tagespolitik verstricken lässt. Zwar ist die Kommentierung von Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen im Kommentar zum Grundgesetz fachlich nicht zu beanstanden. Hinsichtlich der Person und der öffentlichen Äußerungen von Dr. Maaßen entstand jedoch eine heftige Diskussion mit fortschreitender Polarisierung, bei der sich die unversöhnlichen Positionen verselbstständigt haben. Diese schadet dem Grundgesetzkommentar, an dem Herr Dr. Maaßen mitwirkte, dessen Herausgebern und dem Verlag. Wir distanzieren uns von allen extremen politischen Äußerungen von Autoren, die die Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten. Da wir als Verlag diese Grenzen als unantastbar ansehen, lehnen wir derartige Äußerungen ab. Das Ansehen unseres Unternehmens und sein Erfolg basieren auf dem breiten Konsens einer Mehrheit in unserer Gesellschaft, die wie wir fest auf dem Boden unserer Verfassung steht. Wir haben uns daher entschlossen, unsere Möglichkeiten zu nutzen, den Verlagsvertrag mit Herrn Dr. Maaßen zu beenden. Daraufhin hat Herr Dr. Maaßen am 17. Januar 2023 diesen selbst gekündigt.“
Nachdem der Bochumer Staatsrechtler Stefan Huster zum Jahreswechsel im Protest aus dem Kreis der Autoren des Hillgruber/Epping ausgeschieden war, hatten jüngste öffentliche Äußerungen Maaßens die Debatte um seine Eignung als Grundgesetzkommentator befeuert. Zuletzt forderte Jens-Christian Wagner, Leiter der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, in einem Gastkommentar in der „Jüdischen Allgemeinen“ die CDU auf, Maaßen auszuschließen, weil dieser auf Twitter als „Stoßrichtung“ der „treibenden Kräfte im politisch-medialen Raum“ einen „eliminatorischen Rassismus gegen Weiße“ identifiziert hatte.