Einreiseverbot für Ilija Trojanow : Willkür und Freiheit
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Ilija Trojanow im Juli 2007 am Flughafen Tegel Bild: Andreas Pein
Mein Fall sei „speziell“, sagte man mir als einzige Erklärung am Flughafenschalter. Warum ich nicht in die Vereinigten Staaten reisen darf, weiß ich immer noch nicht.
Am Montag, dem 30.September 2013, stand ich in Salvador da Bahia, Brasilien, um 8.36 Uhr vor dem Schalter von American Airlines, um einzuchecken: Flug AA 238 nach Miami. Dort wollte ich umsteigen und mit AA 1391 nach Denver, Colorado, weiterfliegen, um vom 4. bis zum 6. Oktober bei einer Konferenz nordamerikanischer Germanisten aufzutreten und mitzudiskutieren. Kaum hatte die Mitarbeiterin der Fluggesellschaft meinen Namen eingegeben, hielt sie inne, stand auf und verschwand ohne Erklärung hinter einer Tür. Wenig später kehrte sie mit einer offensichtlich höherrangigen Person zurück, die mir in einem rasanten Portugiesisch und dann in fast ebenso schnellem Englisch mitteilte, wegen „Border Crossing Security“ sei sie verpflichtet, die amerikanischen Behörden sofort nach meiner Ankunft am Flughafen zu verständigen. Sie fragte, ob sie meinen Pass mitnehmen dürfe, im Duktus jener Höflichkeit, die einem nur pro forma die Wahl lässt, und zog sich zurück.
Nach einigen Minuten des Wartens fragte ich die Mitarbeiterin am Check-In-Schalter, ob denn alle nicht-brasilianischen Staatsbürger sich einer solchen besonderen Kontrolle unterziehen müssten. Die Frau verneinte. „Ihr Fall ist speziell“, sagte sie enigmatisch. Nach zwanzig Minuten – inzwischen war ich als einziger Passagier am Schalter übriggeblieben – fragte ich nach, wie oft solche Zusatzkontrollen durchgeführt werden müssten. „Nicht oft“, sagte die Frau einsilbig, „etwa einmal im Monat.“
Alles war gültig und bestätigt
Kurz darauf tauchte ein weiterer Mitarbeiter mit meinem Pass in der Hand auf und bat die Frau am Schalter, meine Daten zu erfassen. Sie fragte mich, ob ich ein gültiges ESTA (Electronic System for Travel Authorization) vorweisen könne. Ich reichte ihr den Ausdruck, der meinen ESTA-Status („Authorization approved“) und die Zahlung der entsprechenden Gebühr bestätigte. Die Frau tippte die Antragsnummer ab, dann bemühte sie sich, meine Nationalität zu eruieren. Zum ersten Mal wurde mir bewusst, dass der deutsche Reisepass sich erst im Kleingedruckten auf der allerletzten Seite kosmopolitisch vorstellt: „Germany“, „Allemagne“. Offensichtlich gehen unsere Behörden vom globalen Wiedererkennungswert des Wortes „Deutschland“ aus.
Eine Dreiviertelstunde vor Abflug knisterte das Sprechgerät, das Urteil über meinen Fall wurde verkündet, die Frau teilte mir knapp und emotionslos mit, die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika sei mir untersagt. Ohne Angabe von Gründen. Ich solle mich an die Botschaft wenden und dort ein Visum beantragen. Wie auch die anderen Mitarbeiter von American Airlines war sie schlecht informiert, denn es gibt in Salvador da Bahia keine amerikanische Botschaft, und ein solcher Visumsantrag dauert Wochen. Insofern war diese Option für meine Reiseplanung irrelevant, der Verweis wirkte fast als Hohn.