Brexit und Verfassung : Ist dies schon Tollheit, hat es doch Methode
- -Aktualisiert am
Das ist eine heikle Situation. Großbritannien hat eine repräsentative Demokratie. Die Abgeordneten stimmen laut Burke nach ihrer „unvoreingenommenen Meinung, ihrem reifen Urteil und ihrem aufgeklärten Gewissen“. Gemeinhin wählt man einen Parteivorsitzenden, in der Annahme, dass er zum Premier avanciert. Dieses bewährte System gab man auf, ohne feste Regeln zu vereinbaren, ohne jede rechtliche Prozedur. So trat wie von selbst die Demagogie auf den Plan.
Ein kontrafaktisches Europabild
Für den Ablauf des Referendums gab es kaum Vorkehrungen, geschweige denn für den Ausgang. Selbst die finanzielle Regelung, nicht mehr als neun Millionen Pfund für die Kampagne ausgeben zu dürfen, umging Ukip mit Leichtigkeit. Nichts lief im Sinne des Rechts. Es gab auch einen politischen Mord: die Abgeordnete Jo Cox. Der Attentäter rief: „Britain first!“ Das erinnerte an den Namen einer rechtsradikalen Organisation. Es erfolgte nichts weniger als eine Revolution – eine sehr kurze zwar, aber immerhin die erste seit dem siebzehnten Jahrhundert.
Da half die Verfassung nicht. Denn um die verfassungsrechtliche Problematik zu umgehen, hatte man entschieden, dass die britischen Referenda nur „beratende“ Funktion haben. Keiner weiß aber, was das heißt. Ohne dass man die Entscheidung im Parlament auch nur debattiert hätte, behauptete die neue Premierministerin in einer lächerlichen Tautologie: „Brexit means Brexit.“ Über Nacht hatte sich die modisch gekleidete Befürworterin Europas ohne jegliche Erklärung in eine Brexiterin verwandelt. Was sagte ihr Gewissen, das – so Burke – sie leiten sollte? Weder definierte sie, was „Brexit“ heißt, noch hatte sie für ihr Vorgehen ein Mandat, noch beachtete sie die Interessen derer, immerhin sechzehn Millionen, die sie kurz zuvor als erklärte Anti-Brexiterin repräsentiert hatte. Nach einer Wahl vertrauen die Verlierer darauf, dass die Opposition ihre Interessen verfolgen wird. Nach dem Referendum blieb aber niemand, der für die überstimmte Hälfte der Wähler hätte Partei ergreifen können.
In der realen Welt des einundzwanzigsten Jahrhunderts hatte Britannien längst und zum eigenen Vorteil die alte Verfassung aufgegeben, die Hobbes und Locke, Burke und Bagehot gelobt hatten. Justiz und Sicherheit, Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Kultur und Sport profitierten von einer geteilten Souveränität, wie sie das Zeitalter der Globalisierung verlangt. Die große Mehrzahl der Bürger sowie die ungeschriebene Verfassung hatten Europa voll und ganz, ja fast bedingungslos akzeptiert. Nur wusste es keiner. Es fehlte jeder Versuch, diesen Zustand verfassungskräftig festzulegen. Die Erklärung blieb aus. So unterhielten weite Kreise ein kontrafaktisches und daher negatives Europabild. Eine positive Bilanz, wie sie den Tatsachen entsprach, hat keiner gezogen – weder ein Abgeordneter noch ein Philosoph. Der Wahlspruch „Stronger in Europe“ wirkte leer und lahm. Dass man heute den Gefahren von außen und vielleicht auch jenen von innen, die Hobbes durch die ungeteilte Souveränität bannen wollte, nur durch ihre Teilung beikommen kann, war niemandem klar. Das ist es, was ich unter dem britischen Verfassungsdefizit verstehe.