Beutekunst : Österreich will gegen Prozess in Amerika klagen
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In den Vereinigten Staaten soll ein Beutekunst-Prozess gegen Österreich stattfinden. Dagegen will Österreich jetzt klagen.
Österreich wird im Rechtsstreit um die Rückgabe von sechs Klimt-Gemälden gegen die Entscheidung eines amerikanischen Gerichts, das den Prozess gegen die Republik Österreich in den Vereinigten zuläßt, Berufung einlegen.
Es sei noch unklar, welchen technischen Weg die Behörden wählen werden, sagte Gottfried Toman von der österreichischen Finanzprokuratur (Anwaltskanzlei der Republik) der dpa in Wien. Möglich sei, einen erweiterten Senat desselben Gerichts in San Francisco oder den Supreme Court anzurufen.
Eine Entscheidung in dieser Auseinandersetzung sage noch nichts über einen materiellen Anspruch der Klägerin Maria Altmann gegenüber der Republik Österreich aus, sagte Thomann. In der Auseinandersetzung geht es zunächst um die formale Frage, ob der Prozess um das rechtmäßige Eigentum an den fraglichen Bildern vor einem amerikanischen Gericht geführt werden kann.
Die Klägerin Maria Altmann, Erbin der Kunstsammler-Familie Bloch-Bauer, fordert vor dem kalifornischen Gericht die Rückgabe von sechs Gemälden des Jugendstil-Malers Gustav Klimt im Wert von rund 150 Millionen Dollar. Die drei Porträts und drei Landschaften aus dem Besitz der Familie Bloch-Bauer wurden 1938 von den NS-Behörden konfisziert und gingen nach 1945 in den Besitz der Republik Österreich über.
Strittig ist eine Passage im Testament von Adele Bloch-Bauer, in der sie ihren jüdischen Ehemann Ferdinand bittet, die fraglichen Bilder nach seinem Tod der österreichischen Galerie zu überlassen.