Vorratsdatenspeicherung : Schluss mit dem verniedlichenden Gerede!
- -Aktualisiert am
Alle Daten sind gleich – aber manche sind gleicher als andere: Über Vorratsdatenspeicherung und Privatsphäre wird heftig debattiert. Bild: dpa
Trotz aller Rhetorik: Vorratsdatenspeicherung ist ein Eingriff in die Privatsphäre. Zudem ist die sichere Aufbewahrung nicht garantiert.
Es war kurz vor Ostern im vergangenen Jahr und mehr als vier Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, als die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs nach einem Jahrzehnt politischen Streits einen Schlusspunkt unter die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung setzte: Aufgrund des „Grundrechts auf Achtung des Privatlebens“ erklärte sie sie für unzulässig.
Den Schuss haben aber nicht alle gehört: Zwar ist zwischenzeitlich auch in den Niederlanden, in Österreich, Rumänien und Bulgarien die Datenhortung gerichtlich verboten worden. Doch das Jahr ist vergangen, ohne dass die Entscheidung des Gerichtshofs auch für andere anlasslose, massenhafte Überwachungsprogramme Folgen gehabt hätte. Weiterhin produzieren neben der NSA mit ihrer internationalen Telekommunikationsspionage auch europäische Geheimdienste wie das britische GCHQ oder der deutsche BND im Wochentakt Schlagzeilen, während im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag gleichzeitig versucht wird, den Zeugen die technischen Fakten aus der Nase zu ziehen.
Argumente mit Beigeschmack
Vergessen scheint allerdings die monatelange Diskussion um die Aussagekraft von Metadaten, die mit Beginn der Snowden-Veröffentlichungen geführt wurde. Dass sich ohne Kenntnis von Inhaltsdaten ausgesprochen gehaltvolle Informationen aus diesen Metadaten zusammensetzen lassen, bleibt zwar als Erkenntnis aus der Analyse der NSA-GCHQ-Überwachung. Aber ein Umdenken in Sachen Vorratsdatenspeicherung oder generell bei anlasslosen Überwachungswerkzeugen ist bei deutschen Spitzenpolitikern nicht auszumachen.
Im Gegenteil: Der Vizekanzler und SPD-Chef Sigmar Gabriel sprach sich am Osterwochenende wieder dafür aus, sämtliches digitale Kommunikationsverhalten festzuhalten, um die täglichen Milliarden von Metadaten-Bits, die sich aus menschlicher und auch maschineller Kommunikation ergeben, für Strafverfolgung und Geheimdienste nutzbar zu machen.
Nur die Begründungen für den Datenübergriff werden mit den Jahren immer absurder, im konkreten Fall sogar geschmacklos angesichts des Versagens der Ermittlungsbehörden. Denn Gabriel äußerte die durch nichts belegte These, dass man die NSU-Morde mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung hätte verhindern können.
Digitale Regungen
Seit 1998 waren die mutmaßlichen NSU-Täter Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos untergetaucht und begannen in der Folge ihre jahrelange Mordserie. Wie die Behörden mit der Fülle der vorhandenen Daten umgingen, lässt sich im NSU-Prozess verfolgen und in den Berichten der Untersuchungsausschüsse detailliert nachlesen. Angesichts dieser Aneinanderreihung von skandalösen Fehlleistungen erscheint es wie Hohn, wenn Gabriel ernsthaft argumentiert, die Vorratsdatenspeicherung hätte das rechte blinde Auge der Behörden wieder sehend gemacht. Schon immer wurde das Datenaufhäufen als Allheilmittel gepriesen, aber ausgerechnet die beispiellose Serie an Ermittlungsfehlern, Aktenvernichtungs- und Löschaktionen, bezahlten Nazi-V-Männern und auffallend selektiver Wahrnehmung von Polizei und Geheimdiensten als Begründung heranzuziehen haben die Hinterbliebenen nicht verdient.