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Verschlüsselungsdebatte : Die digitale Wohnung und ihr staatlicher Nachschlüssel

  • -Aktualisiert am

Der staatliche Zweitschlüssel: Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl Bild: Reuters

Kann ein Staat einfach bestimmen, wer Verschlüsselungstechniken anwenden darf? Über Generalverdacht im Kampf gegen den Terror und den heimlichen staatlichen Zweitschlüssel.

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          Zu den eher skurrilen Diskussionen nach den Morden in Paris zählt das Wiederaufflammen eines jahrzehntealten Streits um grundlegende Sicherheitstechniken: das neue europaweite Kryptoscharmützel um die Frage, ob der Staat bestimmen können soll, wer welche Verschlüsselungstechniken verwenden darf. Die Logik ist denkbar schlicht und folgt den Schablonen ähnlicher Forderungen der letzten Jahre: Man brauche Mittel und Wege, um in verschlüsselte Daten hineinschauen zu können, ansonsten sei der Untergang des Abendlandes so gut wie sicher. Natürlich soll es nur um den Anti-Terror-Kampf gehen, da erübrigt sich die Frage wohl, wie das Unterminieren von Sicherheitstechnologien hier tatsächlich helfen könnte. Denn dass Behörden und Wirtschaft längst selbst und in zunehmendem Maße auf sichere Verschlüsselung angewiesen sind, drängt sich als Logikfehler unmittelbar auf.

          Das neuerliche politische Geschacher kommt just in dem Augenblick der digitalen Geschichte, als sich die großen amerikanischen Internetkonzerne entschlossen haben, endlich auf breiter Basis Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für ihre Kunden auszurollen. Der Google-Chef Eric Schmidt hatte schon vor dem Snowden-Geheimdienst-GAU verkündet, dass gegen staatliche Überwachung nur allseitige Verschlüsselung helfen könne („The solution to government surveillance is to encrypt everything“). Er bezog sich zwar im Jahr 2013 auf China, aber da wir mittlerweile wissen, wer in der Champions League der Überwacher und Hintertüren-Fabrikanten spielt, dürfte Schmidt auch heute nicht falschliegen.

          Bundesinnenminister Thomas de Maizière versucht das Ansinnen der Kryptoregulierung zu erklären, indem er einen Vergleich mit Alarmanlagen und anderen Sicherungen an Häusern heranzieht. Natürlich halte der Staat die Bürger dazu an, das eigene Haus zu verschließen und vielleicht eine Alarmanlage anzuschaffen, trotzdem habe die Polizei „selbstverständlich das Recht, unter bestimmten rechtsstaatlichen Voraussetzungen in ein Haus einzudringen“. Was de Maizière unerwähnt lässt: Der Staat verschafft sich dabei den Zweitschlüssel zu allen Häusern, um heimlich und verdeckt eindringen zu können. Bisher müssen auch noch keine patriotischen Hintertüren eingebaut werden, um im Fall der Fälle den Behörden Zugang zu verschaffen. Auch verbietet keine staatliche Stelle, Titan-Gitter an den Fenstern anzubringen und dicke Stahltüren einzubauen, um Eindringlinge abzuwehren. Doch genau das ermöglicht in der virtuellen Welt die Kryptographie.

          Das Ende des Vertrauens

          Nicht umsonst sind an die Durchführung einer Hausdurchsuchung rechtliche Hürden und Transparenzanforderungen geknüpft, heimlich darf sie nur in seltenen Ausnahmefällen erfolgen. Sie ist auch niemals ein Dauerzustand. Normalerweise müssen Bewohner und Zeugen zugegen sein, beschlagnahmte Gegenstände werden protokolliert. Trotzdem ist eine solche Durchsuchung für die Betroffenen oft ein traumatischer Vorgang, der ihr Sicherheitsgefühl ähnlich stark beeinträchtigt wie ein Einbruch.

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