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Strategische Überwachung : Die Ortungswanze in der Tasche

  • -Aktualisiert am
Ein Sendemast wie dieser definiert eine Funkzelle. Bei einer Funkzellenabfrage werden die Daten aus diesem Bereich abgefragt, nicht nur jene einzelner Nutzer

Ein Sendemast wie dieser definiert eine Funkzelle. Bei einer Funkzellenabfrage werden die Daten aus diesem Bereich abgefragt, nicht nur jene einzelner Nutzer Bild: Britta Pedersen/dpa

Die Funkzellenabfrage ermöglicht die algorithmengesteuerte Verdachtserhebung unter Umgehung gängiger Kontrollinstanzen. Das ist ein Skandal - doch die öffentliche Entrüstung bleibt bislang aus.

          4 Min.

          Erinnert sich noch jemand an den Skandal in Dresden, als die dortige Polizei während einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar 2011 über eine Million Mobilfunkdaten von Telefonkunden erfasste und auswertete? Eine moderne Software analysierte daraus Verbindungen zwischen Menschen, korrelierte geographische Bewegungen. Der Vorfall fällt in die Kategorie strategische Überwachung, mehr als sechsundsechzigtausend Anschlüsse von Anwohnern und Besuchern waren betroffen.

          Doch gegen die Zahlen der Funkzellenabfragen in Berlin ist die Erfassung in Dresden fast schon zurückhaltend. In den vergangenen drei Jahren waren es in der Hauptstadt 6,6 Millionen Mobiltelefondatensätze, ohne dass die Telefonbesitzer davon je etwas erfahren haben. Dazu kommt noch die Rekordzahl von 1,5 Millionen legal belauschten Telefongesprächen allein im Jahr 2011 in Berlin.

          Vizepolizeipräsidentin Margarete Koppers musste zwar einräumen, dass die millionenfache technische Überwachung der Funkzellenabfrage nicht wie erhofft Hinweise auf Straftäter von Auto-Brandstiftungen ergeben oder in den Jahren der Anwendung sonst Verbrecher in nennenswertem Umfang hinter Gitter gebracht hätte. Ausbleibende Erfolge hin oder her, die Praxis wird dennoch unbeirrt fortgesetzt. Dass die Relationen umgekehrt werden, also neben den Verdächtigen nicht nur ein paar Unbeteiligte miterfasst werden, sondern jeweils die Erfassung Zehntausender Unbeteiligter bewusst in Kauf genommen wird, scheint keine abschreckende Wirkung zu entfalten. Nicht einmal eine sinnvolle Berichtspflicht oder Statistik ist vorgeschrieben, die im Nachhinein Transparenz herstellen würde.

          Eine immense Datenmenge

          Die Funkzellenabfrage ist ein Lehrbuchbeispiel für die bei Strafverfolgern inzwischen übliche Methode, neue Befugnisse, die durch die Weiterentwicklung von Technologie möglich geworden sind, in Paragraphen hineinzuinterpretieren, deren Zweck niemals eine Massenerfassung der sozialen Aktivitäten von Menschen war. Theoretisch sollten die Hürden für derart umfängliche Datenabfragen hoch sein. Der für das flächendeckende Abgrasen der Telefondaten genutzte Paragraph 100g der Strafprozessordnung fordert nicht nur die Zustimmung eines Richters, zudem muss ein konkreter Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen und keine Aussicht bestehen, die Ermittlungen auf anderem Wege zum Erfolg zu führen.

          In der Praxis sind all diese Hürden nur von untergeordneter Bedeutung, wie schon die exorbitante Anzahl der Erfassungen erkennen lässt. Der Richtervorbehalt ist ohnehin nurmehr ein Schatten seiner selbst. In Berlin wurde nur ein Bruchteil der Massendatenabfragen gestellt, um in Fällen zu ermitteln, in denen eine Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und in Abwägung der Grundrechte der Betroffenen zumindest denkbar erscheint. Die weitaus meisten Abfragen erfolgten wegen Diebstahl oder Drogendelikten.

          Die Menge an Daten, die bei einer Funkzellenabfrage gewonnen wird, ist immens und manuell nicht mehr zu bewältigen: Alle Telefone, die sich im abgefragten Zeitraum im Bereich bestimmter Funkzellen aufgehalten haben, werden erfasst, unabhängig davon, ob vom Nutzer gerade kommuniziert wurde. Allein die Anwesenheit in einem Berliner Kiez zur falschen Zeit macht potentiell verdächtig.

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