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Aus dem Maschinenraum : Die Flüchtigkeit digitaler Besitztümer

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Fragiler Buchstabenspeicher: das E-Book

Fragiler Buchstabenspeicher: das E-Book Bild: Pilar, Daniel

Unlängst hat Amazon einer Kundin wegen eines angeblichen Betrugsversuchs den Amazon-Account kurzerhand gesperrt. Ihre digitale Bibliothek verschwand im virtuellen Orkus. Leider ist das kein Einzelfall.

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          E-Books haben unbestreitbare Vorteile. Man kann digitale Ausgaben von Büchern auf mehreren Geräten lesen, sie nehmen keinen Platz im Regal ein, und auf Urlaubsreisen passt eine ganze Bibliothek ins Gepäck, ohne dass am Flughafen Übergewichtsgebühren fällig werden. Sie sind leicht nach Begriffen durchsuchbar, manche erlauben das Hinzufügen von Notizen.

          Ob der Annehmlichkeiten neigen wir dazu, die hässlichen Details im Kleingedruckten der Nutzungsverträge zu ignorieren. Denn auch wenn man für die digitalen Werke bezahlt, hat man in der Regel kein Eigentum im herkömmlichen Sinne an ihnen erworben, sondern nur ein Nutzungsrecht. Dieses Recht kann schnell wieder verschwinden - auch aus fadenscheinigen Gründen, wenn es dem Anbieter gefällt.

          Räumkommando in der elektronischen Bibliothek

          Dieser Tage machte eine Geschichte die Runde durch die Blogs und Newsportale, die bald alltäglich werden könnte, wenn der Gesetzgeber nicht einschreitet. Sie ist nicht die Erste ihrer Art: Einer Amazon-Kundin, die ihre digitalen Bücherkopien häufig und gern auf das eigens dafür angebotene Gerät mit dem Namen Kindle herunterlädt, wurde wegen eines angeblichen Betrugsversuchs der Amazon-Account gesperrt. Ihre digitale Bibliothek verschwand zunächst im virtuellen Orkus. Es war, als erschiene plötzlich ein Räumkommando zu Hause und leerte die Bücherregale, weil der Buchladen meint, er wolle keine Geschäfte mehr mit ihr tätigen.

          Die Versuche der Kundin, über die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse herauszubekommen, warum ihr Zugang versperrt blieb, wurden nur mit Textbausteinen beantwortet: Amazon vertrete die Ansicht, es läge Betrug vor. Es wird nichts erklärt oder erläutert, die Sperrung blieb bestehen. Die nun ehemalige Kundin wurde noch mit der Bemerkung beschieden, sie könne ja ihr Glück bei einem anderen Anbieter oder in den Unwägbarkeiten des internationalen Klagewegs versuchen. Erst nach einem veritablen internationalen Medienecho lenkte Amazon ein und aktivierte den Account stillschweigend.

          Eine Mehrheit der von derartigen Situationen Betroffenen hat nicht so viel Glück: Die Geschichten frustrierter Nutzer, die privat oder beruflich auf Angebote der Quasi-Monopolisten und deren Verfügbarkeit vertrauen, häufen sich. Mal schließt Google ohne Vorwarnung Nutzerkonten und blockiert damit auch Kalenderdaten, Kommunikationswege und all die kleinen digitalen Annehmlichkeiten, ein anderes Mal erwischt es einen Musikliebhaber, dessen online erworbene Sammlung ihm nicht mehr zur Verfügung steht.

          Kein Muster für das, was aus dem Standard fällt

          Der Amazon-Fall illustriert erneut einen Aspekt der schönen neuen Digitalwelt, über den insbesondere die Platzhirsche des Gewerbes ungern reden: Der Kunde ist im Zweifel der Gelackmeierte, sobald es irgendein Problem gibt, für das keine Standardprozedur vorgesehen ist. Wer einmal versucht hat, außerhalb der Standardformulare einen Menschen bei großen Anbietern wie Ebay, Facebook oder Amazon zu erreichen, weiß davon ein Lied zu singen. Sollte dies sogar gelingen, ist die zweite Frage stets, ob die Person tatsächlich einen Handlungsspielraum hat und bereit ist zu helfen.

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