Akademischer Mittelbau : Flexible Dienstleister der Wissenschaft
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Protest des akademisches Mittelbaus gegen die Befristungspolitik bei der Hochschulrektorenkonferenz Bild: Mittelbau.net
Mehr als achtzig Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter sind befristet beschäftigt – gegenüber sieben Prozent in der freien Wirtschaft. Warum will die neue Regierung daran nichts ändern?
Die neue Bundesregierung hat angekündigt, befristete Arbeitsverträge zu begrenzen. Die Universitäten sollen dabei ausgespart werden, obwohl dort mit rund 85 Prozent ein Ausmaß an Befristungen erreicht ist, das weit jenseits dessen liegt, was in der freien Wirtschaft und im restlichen öffentlichen Dienst praktiziert wird.
Das Verhältnis zwischen befristeten und unbefristeten Positionen sowie zwischen abhängigen Mitarbeiterstellen und unabhängigen Professuren hat sich an den Universitäten seit Jahrzehnten kontinuierlich verschlechtert. Die Chancen für das stets wachsende qualifizierte Personal, eine Professur zu erreichen, schrumpfen laufend. Auch im Mitarbeiterbereich ist es immer schwieriger geworden, einen festen Vertrag zu erhalten, obwohl niemand die wissenschaftlichen Einrichtungen daran hindert, mehr Festanstellungen zu vergeben. Die großzügigen rechtlichen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber in Gestalt eines Sonderarbeitsrechts für Befristungen in der Wissenschaft geschaffen hat, befördern diese Praxis ebenso wie die chronische Unterfinanzierung der Universitäten durch die Länder. In den wissenschaftlichen Einrichtungen gibt es heute eine tief verankerte Aversion gegenüber unbefristeten Verträgen.
Die Schere zwischen Professuren und Mitarbeiterstellen hat sich seit Mitte der achtziger Jahre immer weiter geöffnet. Gleichzeitig ist der Befristungsanteil unter den Nichtprofessoren kontinuierlich gestiegen. Bereits 1995 waren 78 Prozent der akademischem Mitarbeiter befristet beschäftigt, 2005 waren es 79,4 Prozent und 2015 schließlich 85,3 Prozent – gegenüber sieben Prozent in der freien Wirtschaft. 1985 hatte die Regierung Kohl das Hochschulrahmengesetz erstmals um Regelungen für Befristungen in der Wissenschaft ergänzt. Seitdem hat der Bundestag die Möglichkeiten der Befristung immer weiter ausgedehnt, dann mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz 2007 für den sogenannten wissenschaftlichen „Nachwuchs“ sogar jeglichen Begründungszwang abgeschafft und den Arbeitgebern eine präzedenzlose Rechtssicherheit für Befristungen verschafft.
Die wissenschaftlichen Einrichtungen nutzten diese Spielräume weidlich aus. Oder anders formuliert: Sie befristen nicht, weil sie es müssen, sondern weil sie es können. Das Risiko liegt bei den Beschäftigten. Ist der persönliche Befristungsrahmen von zwölf Jahren ausgeschöpft, werden die Möglichkeiten für weitere Anstellungen in der Wissenschaft immer schwieriger, da kaum ein Arbeitgeber tut, was der Gesetzgeber eigentlich erreichen wollte: nämlich nach Ende der zwölf Jahre einen festen Vertrag zu vergeben.