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FAZ.NET-Sprinter : Aus Spaß wird Ernst

  • -Aktualisiert am

Unser Autor: Martin Benninghoff Bild: Robert Wenkemann

Paris steht nach dem Großbrand in der Kathedrale Notre-Dame unter Schock, in Berlin wird die Causa Böhmermann-Merkel verhandelt – und in Karlsruhe wird über die geschäftsmäßige Sterbehilfe verhandelt. Der FAZ.NET-Sprinter

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          In Paris brannte gestern bis spät in die Nacht die weltberühmte Kathedrale „Notre-Dame, erst am frühen Morgen hatte die Feuerwehr die Flammen unter Kontrolle. Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron sagte seine geplante TV-Ansprache am Abendab, nicht nur Paris steht unter Schock. Die Schäden an der Kathedrale, die zu Frankreichs ältesten gotischen Kirchen gehört, sind beträchtlich, der Spitzturm ist eingestürzt. Doch zumindest die Grundstruktur der Kathedrale konnte gerettet werden. Macron verspricht den Wiederaufbau, die ersten Spendenaufrufe laufen bereits. Die Milliardärsfamilie Pinault versprach 100 Millionen Euro zur Unterstützung. Hier bringen wir Sie bei FAZ.NET auf den neuesten Stand der Ermittlungen zur Ursache und der Lage vor Ort.

          Ernst geht es auch in Deutschland heute zu, und das, obwohl der Fall eigentlich zum Lachen war: Der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann (“Neo Magazin Royale“) hat die Bundeskanzlerin auf Unterlassung verklagt, und das Berliner Verwaltungsgericht hat nun das Wort. Der Fall ist ein bisschen kompliziert, daher am besten in einem kurzen Viersatz zu erklären: (1) Im März 2016 überzieht Jan Böhmermann den türkischen Staatspräsidenten Erdogan im Fernsehen mit allerlei Beleidigungen, um zugleich deutlich zu machen, er wolle das demonstrieren, was bei uns eben nicht erlaubt sei (Schmähkritik). (2) Erdogan, der nicht gerade als großer Satiriker bekannt ist, regt sich furchtbar auf, der Scherz im Spätprogramm wächst sich zur veritablen Staatsaffäre aus. (3) Angela Merkel versucht einige Tage später die Wogen zu glätten, indem sie gegenüber der türkischen Regierung äußert, das besagte Schmähgedicht sei „bewusst verletzend“ gewesen. (4) Jetzt wiederum wird der Satiriker ganz ernst, denn Merkel ist nun mal nicht nur Privatfrau, sondern zugleich die Bundeskanzlerin. Er sei, so sagt er später in einem Interview, von ihr öffentlich „filetiert“ worden und einem „nervenkranken Despoten zum Tee serviert“ worden. Ein paar Tage musste er unter Polizeischutz leben, aus einem grenzwertigen Selbstversuch wurde kurzzeitig unlustiger Ernst.

          Und der Spaß ist noch nicht vorbei: Böhmermanns Anwalt will nun heute durchsetzen, dass die Kanzlerin ihre Einschätzung nicht wiederholen darf, von der sie ohnehin schon abgerückt ist. Formal richtet sich die Unterlassungsklage nicht gegen Merkel, sondern das Kanzleramt, womit dann auch über die absehbare Amtszeit Merkels hinaus zu klären wäre, wie weit sich eine deutsche Regierungschefin oder ein Regierungschef bei der Satire eines deutschen Komikers einmischen und damit aus dem Fenster lehnen darf. Das ist auch bitter nötig, erst recht da eines nicht mehr fernen Tages Annegret Kramp-Karrenbauer ins Kanzleramt einziehen könnte, die seit ihrem schlappen Karnevalsgag über Toiletten für intergeschlechtliche Menschen und dem aufbrausenden Shitstorm danach erleben musste, wie aus Spaß Ernst wird. Oder noch schlimmer: Stellen wir uns vor, der rheinische Oberkarnevalist Bernd Stelter (Riesenhit: „Mahatma Glück, mahatma Pech, Mahatma Gandhi“) hätte einen Witz über Erdogans doppelten Vornamen Recep Tayyip gerissen statt über Kramp-Karrenbauers doppelten Nachnamen: Hätte „AKK“ ihn verteidigt oder öffentlich „filetiert“? Das ist alles sehr kompliziert, die Grenzen zwischen „eben noch lustig gemeint“ und „nun bierernst“ verwischen zusehends. Berliner Verwaltungsgericht, klären Sie das bitte!

          Zu klären ist auch eine Frage, die weniger zu Späßen taugt: geschäftsmäßige Sterbehilfe. Seit Ende 2015 steht Sterbehilfe als Dienstleistung unter Strafe, und das, obwohl ein beträchtlicher Teil der Ärzte, wohl ein Drittel, laut Umfragen, durchaus bereit wäre, eine solche letzte Dienstleistung unter bestimmten Umständen anzubieten. Einige von ihnen sowie Kranke und Sterbehilfevereine haben geklagt. Heute und morgen befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Fall, der naturgemäß einen besonderen Charakter hat, weil er zugleich die Frage verhandelt, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben wollen? Was insofern dann wiederum leicht satirischen Charakter hat: Offenbar brauchen wir den Tod, um zu wissen, was das Leben bedeutet. So, jetzt kann Ostern kommen.

          Und sonst: Startet in China die internationale Automesse „Auto Shanghai“. Fällt voraussichtlich das Urteil im Pferdefleischskandal um die französische Firma Spanghero (unter anderem wurde das Fleisch in so manchem Lasagne-Fertiggericht gefunden). Fällt möglicherweise auch das Urteil im Moskauer Spionageprozess gegen Frode Berg. Dem Norweger wird vorgeworfen, er habe im Auftrag der norwegischen Regierung Informationen über russische Atom-U-Boote beschaffen wollen. Spielen in der Champions League der FC Barcelona gegen Manchester United und Juventus Turin gegen Ajax Amsterdam.

          Die Nacht in Kürze

          Die konservative Volkspartei PP und die rechtspopulistische Vox-Partei eröffnen ihren Wahlkampf für die vorgezogenen Parlamentswahlen in Spanien mit Prozessionen und Gebeten.

          Lufthansa verzeichnet deutliche Verluste: Der Gewinn ist im Vergleich zum ersten Quartal 2018 um 388 Millionen Euro gesunken.

          Die Jury des Pulitzer-Preises hat neben großen Zeitungen wie Washington Post oder New York Times auch eine Lokalzeitung aus Florida für ihre Berichterstattung über das Parkland-Massaker ausgezeichnet.

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