Brexit : Britische Kanzlei: Austritt ohne Parlament ungesetzlich
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Muss hier nochmals über den Brexit abgestimmt? Die Pro-EU-Demonstranten vor dem britischen Parlament wären bestimmt dafür. Bild: AFP
Eine britische Kanzlei warnt vor einem Rechtsbruch beim anstehenden EU-Austritt. Das Parlament müsse darüber abstimmen. Doch dort ist eine Mehrheit für den Verbleib in der EU.
Eine britische Rechtsanwaltskanzlei ficht mögliche Pläne der britischen Regierung an, ohne Befassung des Parlaments den Prozess zum Austritt aus der Europäischen Union zu starten. Die Juristen der Kanzlei Mishcon de Reya argumentierten in einer am Sonntag veröffentlichten Erklärung, die britische Regierung könne nicht Artikel 50 der EU-Verfassung aktivieren, ohne dass das Parlament in London zuvor darüber debattiert und abstimmt.
„Das Ergebnis des Referendums steht nicht in Frage, aber wir brauchen ein Verfahren, das britischem Recht entspricht, um es umzusetzen“, erklärte Anwalt Kasra Nouroozi von Mishcon de Reya. Das Ergebnis des Referendums sei rechtlich nicht bindend und es wäre „ungesetzlich für den derzeitigen oder einen künftigen Premierminister, es umzusetzen“.
Da derzeit eine Mehrheit der britischen Abgeordneten für einen Verbleib in der EU ist, könnte der Vorstoß der Juristen das Verfahren zum EU-Austritt erschweren. Mishcon de Reya erklärte, eine „Gruppe von Mandanten“ stehe hinter dem Einspruch. Laut dem Magazin „The Lawyer“ handelt es sich dabei um Unternehmen.
Die Briten hatten am 23. Juni mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Premierminister David Cameron kündigte daraufhin seinen Rücktritt bis Oktober an. Erst sein Nachfolger soll dann den EU-Austritt in die Wege leiten. Sobald Artikel 50 aktiviert ist, hat Großbritannien zwei Jahre Zeit, mit der EU die Trennungsmodalitäten auszuhandeln.