Multinationale Unternehmen : EU prüft Steuervorteil für Konzerne in Großbritannien
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Gewährt Großbritannien multinationalen Konzernen unzulässige Steuervorteile? Bild: dpa
Noch ist Großbritannien EU-Mitglied. Deshalb prüfen die Wettbewerbshüter der Kommission nun einen Verdacht, dass das Land multinationalen Konzernen unzulässige Steuervorteile einräumt.
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission verdächtigen Großbritannien, multinationalen Unternehmen unzulässige Steuervorteile einzuräumen. Es gebe Zweifel, ob eine 2013 eingeführte Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sei, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Deswegen werde nun ungeachtet des geplanten Brexits eine eingehende Prüfung eingeleitet.
„Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Kommission Zweifel, ob die Steuerbefreiung für konzerninterne Finanzierungen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist", erklärte die Behörde. Fraglich sei vor allem, ob die Freistellung mit dem übergeordneten Ziel der britischen Regeln gegen Steuervermeidung zu vereinbaren sei. Das Prüfverfahren werde „ergebnisoffen“ geführt.
„Solange das Vereinigte Königreich Mitglied der EU ist, hat es alle Rechte und Pflichten eines Mitgliedstaats“, kommentierte die Kommission. „Das EU-Wettbewerbsrecht einschließlich des EU-Beihilferechts gilt uneingeschränkt für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich bis zu dessen Austritt aus der EU.“