Bundesarbeitsgericht : Kliniken könnten zigtausende Pflegekräfte verlieren
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Sind DRK-Schwestern Vereinsmitglieder oder Leiharbeitnehmer? Bild: dpa
Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnte krasse Folgen für Krankenhäuser und Heime haben. 25.000 Rotkreuz-Schwestern werden plötzlich zu befristeten Leiharbeitnehmern.
Fehlen in deutschen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bald Tausende von qualifizierten Arbeitskräften? Das wäre die Konsequenz einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wonach die 25.000 Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ihren arbeitsrechtlichen Sonderstatus als dauerhaft an Arbeitgeber überlassene Vereinsmitglieder verloren haben. Laut BAG gelten die Schwestern von nun an als Leiharbeiter und fallen damit unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Ihr Einsatz in einem Krankenhaus wäre nur noch für eine bestimmte Zeitdauer möglich (Az.: 1 ARB 62/12 A).

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Das höchste deutsche Arbeitsgericht änderte damit seine Rechtsprechung und folgte der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs. Der hatte den Sonderstatus der Rotkreuzschwestern schon mit seinem Urteil im November 2016 gekippt, die letztliche Entscheidung aber dem nationalen Gericht überlassen. Bisher waren die Schwestern Vereinsmitglieder im DRK, sie nicht nur in der eigenen Organisation beschäftigte, sondern auch Kliniken mit öffentlicher oder privater Trägerschaft überließ.
Die Praxis solcher Überlassungsverträge war bis zur Klage der Ruhrlandklinik aus Essen üblich und vom BAG geduldet. Die Arbeitnehmervertretung der Klinik verweigerte ihre Zustimmung, als eine DRK-Schwester unbefristet als Pflegekraft eingestellt werden sollte. Der Betriebsrat fragte sich, ob die Schwestern nicht als Arbeitnehmer zu behandeln sind - und ihr jahrelanger Einsatz nicht als Leiharbeit zu werten sei. Nach AÜG ist dies rechtlich möglich, allerdings nur für eine Dauer von maximal 18 Monaten.
Nahles treibt Ausnahmeregelung voran
Laut BAG-Beschluss vom Dienstag muss diese Frist künftig vom DRK eingehalten werden. Wegen der weitreichenden Folgen auf den Betrieb der Krankenhäuser hatten die Politik und das DRK nach einer Lösung gesucht. In der vergangenen Woche verständigten sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und DRK-Präsident Rudolf Seiters darüber, dass das AÜG auf die Schwestern angewendet wird. Allerdings soll künftig eine unbefristete Überlassung der DRK-Mitglieder möglich sein.
Diese Ausnahme soll laut Nahles zügig umgesetzt werden. „Mit diesem Kompromiss werden Rotkreuzschwestern weiterhin dauerhaft an einem Einsatzort tätig sein können“, sagte Seiters in einer gemeinsamen Erklärung.